Bundesgesundheitsministerium will Gendermedizin vorantreiben

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will konkrete Maßnahmen anstoßen, um Verbesserungen für die Situation von Frauen in den Wechseljahren zu erzielen. Das gab das Ministerium heute zum Abschluss des Dialogprozesses Wechseljahre bekannt.
Demnach soll unter anderem die Gendermedizin stärker in die ärztliche Ausbildung integriert werden. Angaben des BMG zufolge ist geplant, ein eigenes Fach „Geschlechtersensible Medizin“ in der ärztlichen Ausbildung einzuführen und die Wechseljahre im Rahmen der Reform der ärztlichen Ausbildung verbindlich zu verankern. Dies dürfte jedoch nicht so schnell flächendeckend umzusetzen sein.
Das BMG ist zwar für die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) zuständig, doch die avisierte Reform liegt seit Jahren auf Eis. Momentan gestalten viele Medizinische Fakultäten die Curricula für das Medizinstudium entsprechend der Möglichkeiten der derzeitigen ÄApprO selbst und integrieren dabei teilweise auch schon die geschlechtersensible Medizin, jedoch nicht verbindlich und in unterschiedlicher Intensität.
Von den Beteiligten des Dialogprozesses sei berichtet worden, dass innerhalb des Versorgungssystems „zum Teil erhebliche Wissenslücken“ über den Zusammenhang zwischen der hormonellen Umstellung der Wechseljahre und verschiedenen Symptomen und Erkrankungen bestünden, wie es im Ergebnispapier des Dialogprozesses heißt.
Gesundheitsberufe und vor allem Vertreter der primärärztlichen Versorgung müssten daher verstärkt für das Thema Wechseljahre sensibilisiert werden. Dazu gehörten auch kommunikative Kompetenzen.
Darüber hinaus plant das BMG, Forschungsprojekte zur Stärkung der Frauengesundheit zu fördern und die Datenlage zu verbessern. Das Ministerium will demnach das Robert-Koch-Institut (RKI) bei der Erhebung zusätzlicher Daten unterstützen.
Gesorgt werden soll auch für mehr Sichtbarkeit der Wechseljahre: bestehende Inhalte auf dem Nationalen Gesundheitsportal werden überarbeitet, ebenso die Informationsangebote nachgeordneter Behörden. Sie sollen zudem besser miteinander verknüpft und leichter auffindbar gemacht werden, kündigte das BMG an.
„Frauengesundheit darf kein gesellschaftliches Randthema sein – es betrifft die Hälfte der Bevölkerung“, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG, Christiane Schenderlein. Vor allem die Wechseljahre seien oft noch ein Tabuthema.
Frauen brauchten in dieser Zeit „die bestmögliche Unterstützung und Versorgung“. Um Lücken zu schließen und das Thema zu enttabuisieren, seien die Ergebnisse des Dialogprozesses Wechseljahre ein wichtiger Beitrag, so Schenderlein.
Diskriminierung aufgrund der Wechseljahre
Um die Wechseljahre ging es heute auch in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin. Vorgestellt wurden konkrete Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung, die ein Expertengremium für einen verbesserten Diskriminierungsschutz von Frauen in den Wechseljahren ausgearbeitet hat. Plädiert wird für eine Nationale Menopausenstrategie und eine stärkere Verankerung der Wechseljahre im Antidiskriminierungsrecht.
„Wir müssen im geltenden Antidiskriminierungsrecht klarer machen, dass auch Benachteiligungen wegen der Wechseljahre geschützt sind – vergleichbar wie Schwangerschaft und Mutterschutz“, erklärte Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.
Sie bezog sich dabei auf Diskriminierungen, die aufgrund der Wechseljahre am Arbeitsplatz passierten. Wenn eine Frau etwa besondere Bedürfnisse aufgrund der Wechseljahre äußere und ihr Teilzeitvertrag anschließend nicht verlängert werde, hänge es momentan vom Gericht ab, ob dies als Diskriminierungsfall anerkannt werde.
„Da glauben wir, braucht es eine Klarstellung“, sagte Ataman mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Frauen sollten über Wechseljahresbeschwerden sprechen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Weiterhin müssten Frauen in den Wechseljahren an den Arbeitsplätzen bessere Unterstützungsangebote erhalten, darunter etwa flexible Arbeitszeiten und Pausen, geeignete Raumtemperaturen, atmungsaktive Arbeitskleidung, Zugang zu Toiletten und betriebsärztliche Beratungen, heißt es in den Empfehlungen.
Dies sei auch im Interesse der Arbeitgeber und der Wirtschaft, damit wichtige Mitarbeiterinnen nicht etwa durch regelmäßige Fehlzeiten oder einen früheren Eintritt in den Ruhestand ausfielen, betonte Ataman.
Der volkswirtschaftliche Schaden werde dadurch jährlich auf rund 9,4 Milliarden Euro geschätzt. Wer die Wirtschaft stärken wolle, müsse die Wechseljahre berücksichtigen, so die Antidiskriminierungsbeauftragte. Die Gesellschaft sei auf Leistungsträgerinnen in den Wechseljahren angewiesen, die oft in Bereichen wie der Pflege oder an Schulen arbeiteten, in denen ohnehin schon ein Fachkräftemangel bestehe.
Zu den zentralen Handlungsempfehlungen des Gremiums gehört ebenfalls eine verpflichtende Verankerung der Wechseljahre in der ärztlichen Ausbildung. „In den meisten Universitäten kommt die Menopause nur ganz marginal vor“, kritisierte Mandy Mangler, Chefärztin an der Klinik für Gynäkologie am Vivantes Klinikum Berlin. Man könne Arzt oder Ärztin werden, ohne mit dem Thema intensiv zu tun gehabt zu haben. Das gelte sogar für Gynäkologinnen und Gynäkologen.
Dies sei schade, da die Wechseljahre den ganzen Körper – und damit die ganze Medizin durchdrängen. Gebraucht würden daher in allen Fachrichtungen Menschen, die qualifiziert genug seien, um sich mit dem Thema zu beschäftigen, so Mangler.
Betriebsärzte entsprechend ausbilden
Wichtig sei auch eine entsprechende Ausbildung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, betonte Miriam Stein, Leiterin des Gremiums. In den Unternehmen könne man die Frauen gut mit Informationen und Beratungen zu den Wechseljahren erreichen – immerhin seien 80 Prozent der Frauen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren beschäftigt, betonte sie auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Gerade mit präventiven Maßnahmen könnten Betriebsärzte daher eine wichtige Rolle in dieser Lebensphase einnehmen.
Auch eine eigene Abrechnungsziffer für Wechseljahresberatungen wird in den Handlungsempfehlungen gefordert. Diese gibt es bislang nicht. Wenn Frauen sich mit Wechseljahresproblemen an einen Gynäkologen wendeten, habe dieser keine Möglichkeit, das Gespräch abzurechnen, erklärte Mangler. Viele Praxen böten die Beratung daher als Privatleistung an – die jedoch aus finanziellen Gründen nicht für alle zugänglich sei. „Und das bei einem Thema, das viel Relevanz für das Leben hat“, so Mangler.
Dass einige Gruppen bei der Untersuchung der Wechseljahre bislang außer Acht gelassen werden, kritisiert die Antidiskriminierungsstelle ebenfalls. Berücksichtigt werden müssten etwa auch die Belange von Frauen mit Migrationsgeschichte, geringem Einkommen oder Behinderungen sowie trans- und intergeschlechtlicher Personen.
Auch die Forschung soll nach den Handlungsempfehlungen deshalb interdisziplinärer und merkmalsübergreifender ausgerichtet werden, um verschiedene Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die bisherigen Forschungsgelder des Forschungs- und Gesundheitsministeriums seien bislang „nur“ für die medizinische Forschung vorgesehen – wichtig sei jedoch auch herauszufinden, wie die Wechseljahre auf andere Lebensbereiche, wie beispielsweise den Arbeitsplatz, wirkten und welche Unterstützung helfen könne, sagte Stein.
Es gebe außerdem noch viel zu wenig Daten zu Frauen in den Wechseljahren in Deutschland, betonte Mangler. Man verlasse sich in dieser Hinsicht auf andere Länder wie Großbritannien oder Skandinavien und übertrage dies auf Deutschland – doch wann die deutsche Frau eigentlich in die Wechseljahre komme und wie viele Hormone nehmen, sei hierzulande nicht bekannt.
Bundesweit soll außerdem eine Informationskampagne über die Wechseljahre aufklären und Menschen erreichen, die bislang keinen Zugang zu bestehenden Angeboten hatten. Das Thema müsse ganzheitlich angegangen werden und dürfe kein Privatthema einzelner Frauen bleiben, bekräftigte Mangler.
Der Dialogprozess Wechseljahre war im November 2025 unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestartet worden. In vier Fachgesprächen wurden Ergebnisse zu den Themen Forschung und Daten, Versorgung, Arbeitswelt und betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Information und Aufklärung erarbeitet. Beteiligt waren Fraueninitiativen, medizinische Fachgesellschaften, Wissenschaft, Sozialpartner und weitere Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich.
Die Handlungsempfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes basieren auf der Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Gremium „Wechseljahre und Diskriminierung“. Sie sollen einen Beitrag zur Schaffung einer umfassenden Versorgung und für eine Verbesserung der Situation am Arbeitsplatz für Menschen in den Wechseljahren leisten.
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