Bundeskabinett beschließt Rahmenprogramm Gesundheitsforschung

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute das „Rahmenprogramm Gesundheitsforschung“ verabschiedet. Es soll aufzeigen, auf welchen medizinischen Gebieten großer, bisher nicht gedeckter Bedarf gesehen wird. Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die Wirtschaft sollen in den nächsten zehn Jahren staatliche Förderung erhalten.
Ziel des Programms ist es unter anderem, dass Patienten schneller von Innovationen und medizinischem Fortschritt profitieren. Im Fokus steht dabei eine verbesserte Translation. Ergebnisse aus der Gesundheitsforschung sollen schneller in die medizinische Regelversorgung überführt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, Patienten, Angehörige und das medizinische Fachpersonal früher als bisher in die Forschung einzubinden. Forscher sollen sich interdisziplinär enger vernetzen.
Zu den drei Handlungsfelder des Rahmenprogramms – Krankheiten vorbeugen und heilen, Medizinischen Fortschritt vorantreiben und Forschungsstandort stärken – soll es künftig Handlungsleitfäden geben. Mit dem Leitfaden „Mensch im Mittelpunkt“ soll aufgezeigt werden, wie Menschen möglichst zügig Zugang zu wirksamem medizinischen Fortschritt erhalten sollen. Der Leitfaden „Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel“ soll klarstellen, wie Innovationen zukünftig neue Wege in Gesundheitsforschung und Gesundheitsversorgung eröffnen.
Das im Januar 2019 anlaufende Rahmenprogramm ist in die Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung eingebettet und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. In die Gesundheitsforschung fließen danach jährliche Mittel von 2,5 Milliarden Euro. Dabei kommen zwei Milliarden Euro aus dem Bundesforschungsministerium und weitere 500 Millionen Euro aus anderen Ministerien für Projektförderung, institutionelle Förderung und Ressortforschung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: