Bundeskabinett bringt neues Klimaschutzgesetz auf den Weg

Berlin – Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. So sieht es die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes vor.
„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Die Bundesregierung will zudem bereits in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts von heute hervor.
Bislang hatte die Bundesregierung Treibhausgasneutralität bis 2050 angestrebt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte jedoch Ende April die Bundesregierung aufgefordert, die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen zu verteilen.
Künftig müssten alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein, so Schulze. Das Klimaschutzgesetz setze den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte und stelle alle vor eine große Aufgabe. „Denn es geht nicht um Mathematik, es geht um die Art, wie wir künftig leben, produzieren, heizen und uns fortbewegen wollen.“
Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 20er Jahre fort und senkt sie deutlich ab. Den Hauptanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 sollen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen.
Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere Klimaziel der Europäischen Union (EU) für 2030, auf das sich alle EU-Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Auch für die 30er Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll im Jahr 2024 entschieden werden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.
Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie werden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren.
Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und -ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes soll auch die Rolle des Expertenrats für Klimafragen gestärkt werden. Der Rat soll alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.
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