Politik

Bundeskabinett bringt Selbstbestimmungs­gesetz auf den Weg

  • Mittwoch, 23. August 2023
Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, spricht neben Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, nach der Sitzung des Bundeskabinett im Kanzleramt bei einem Pressestatement zum Selbstbestimmungsgesetz./picture alliance, Michael Kappeler
Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, spricht neben Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, nach der Sitzung des Bundeskabinett im Kanzleramt bei einem Pressestatement zum Selbstbestimmungsgesetz./picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Die Bundesregierung hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zu einer leichteren Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen. Die Verabschiedung des Entwurfs sei „ein großer Moment“ für trans- und in­tergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Anschluss mit.

„Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Iden­tität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskri­miniert. Damit ist jetzt endlich Schluss.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. „Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.“

Mit der Novelle soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz überarbeitet werden. Demnach sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt ab­geben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern woll­en. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht.

Bei Kindern unter 14 sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Gibt es hier innerfamiliäre Konflik­te, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen. Maßstab soll das Kindswohl sein.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD. Die Union sieht zum Beispiel durch das von der Ampelkoalition geplante Selbstbestimmungsgesetz Frauen­rechte in Gefahr.

„So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenum­kleide darf“, sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Silvia Breher. Die Notwendigkeit von Schutzräumen werde ignoriert.

Justizminister Buschmann wies die Bedenken zurück. Über den Zugang könnten die Betreiber auch weiterhin selbst ent­scheiden. Es sei wichtig, dass solch ein Fall geregelt werde, „er taucht in der Praxis aber ganz selten auf“.

dpa/afp

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