Bundesländer drängen auf Anschlussfinanzierung für ÖGD-Pakt

Berlin – Der Bund muss sich an einer Anschlussfinanzierung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ab 2027 beteiligen, um vor allem den notwendigen Personalaufwuchs zu sichern und zu erhalten. Das mahnten die Länder gestern in einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) an.
Die GMK bittet den Bund darüber hinaus, auch zukünftig mit gezielten Förderprogrammen den weiteren Ausbau der Digitalisierung des ÖGD, die Vernetzungsstrukturen mit der Wissenschaft und die Weiterentwicklung darüber hinausgehender Bereiche des ÖGD zu unterstützen.
Die Länder regen dafür einen „verbindlichen Austausch“ und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe an. Darin einbezogen sein sollen das Bundesministerium für Gesundheit und Ländervertreter.
Die Arbeitsgruppe soll themenbezogen das Bundesfinanzministerium (BMF), die Finanzministerkonferenz (FMK) sowie den „Beirates Pakt ÖGD“ beteiligen.
Ziel soll es sein, einen konkreten Vorschlag für den ÖGD-Pakt ab dem 1. Januar 2027 vorzulegen. Eine Beschlussfassung soll bis zum 31. Dezember 2024 ausgearbeitet werden.
Mit dem 2020 beschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hatte der Bund bis 2026 vier Milliarden Euro für den Personalaufbau in den Gesundheitsämtern und Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Unter anderem sollen damit 5.000 Stellen in den Ämtern geschaffen werden.
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