Bundesrat billigt neue Beitragsbemessungsgrenzen
Berlin – Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Sozialabgaben im kommenden Jahr einstellen. Der Bundesrat billigte heute die turnusmäßige Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2018. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.350 auf 6.500 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.700 auf 5.800 Euro.
Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.350 auf 4.425 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.
Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt demnach von 4.800 auf 4.950 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch in einer privaten versichern.
Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommensanstieg im Jahr 2016 um 2,42 Prozent, für den Westen von 2,33 Prozent und für Ostdeutschland von 3,11 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: