Politik

Bundesrat billigt neue Beitrags­bemessungsgrenzen

  • Freitag, 3. November 2017

Berlin – Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Sozialabgaben im kommenden Jahr einstellen. Der Bundesrat billigte heute die turnusmäßige Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2018. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.350 auf 6.500 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.700 auf 5.800 Euro.

Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.350 auf 4.425 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.

Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt demnach von 4.800 auf 4.950 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch in einer privaten versichern.

Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommens­anstieg im Jahr 2016 um 2,42 Prozent, für den Westen von 2,33 Prozent und für Ost­deutschland von 3,11 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenz­werten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts.

afp

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