Hohe Beitragsbelastung der Kranken- und Pflegeversicherung verhindert Selbstständigkeit

Berlin – Die hohen Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verhindern Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen. Das ist ein Ergebnis der Analyse „Wege zur Überwindung von Einstiegshürden für Teilzeit-Selbständige: Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“ des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) aus München. Die Untersuchung, die der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD), der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) in Auftrag gegeben hatten, befasst sich mit den drängendsten Problemen von Selbstständigen.
Demnach müssen zum Beispiel insbesondere Gründer und Teilzeit-Selbstständige häufig mehr als 40 Prozent ihrer Einnahmen allein für die Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. Zum Beispiel muss ein Teilzeit-Selbstständiger mit einem monatlichen Einkommen von 426 Euro Beiträge in Höhe von 183 Euro an Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Das sind 43 Prozent des Einkommens. Ein Gründer, der ein Einkommen von 1.000 Euro monatlich erzielt, muss mit 413 Euro rund 41 Prozent seines Einkommens für Kranken- und Pflegeversicherung verwenden. Durch neu eingeführte Voraus- und Nachzahlungen kann es dem IfG zufolge sogar zu Belastungen von mehr als 80 Prozent der Einnahmen kommen. Vielfach sind der Analyse zufolge Frauen betroffen.
Spitzensteuersatz für Geringverdiener
Diese aus Sicht der Autoren um den Gesundheitsökonomen Günter Neubauer „unverhältnismäßigen Belastungen“ erhöhen neben der Einstiegshürde für eine Selbstständigkeit zugleich auch das Insolvenzrisiko. Sie wirken laut Neubauer wie ein Spitzensteuersatz für Geringverdiener. „Die Höhe der Abgaben schwächt die Leistungsfähigkeit von Selbstständigen und die Möglichkeit, neben anderen Pflichten wie Familienarbeit oder Pflege eine flexible Form der Beteiligung am Erwerbsleben aufrechtzuerhalten“, heißt es.
Der derzeitige rechtliche Rahmen schafft aus Sicht des IfG eine Teilzeitfalle mit finanziellen Hürden, die nur schwer zu überwinden seien. Die Gründe sind dem Institut zufolge eine im Vergleich zu Angestellten höhere Bemessungsgrundlage und höhere Mindestbeiträge. Verschärft werde dies durch eine neu eingeführte nachträgliche Feststellung, ob die Einnahmen der Selbstständigen ober- oder unterhalb der Bemessungsgrenzen liegen.
Plädoyer für Absenkung der Mindestbemessungsgröße
Die Autoren des IfG plädieren daher für eine Senkung der Mindestbemessungsgröße bei Selbstständigen auf 450 Euro, so wie dies bei Angestellten auch der Fall ist. Das würde zu einem Beitragsausfall in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 737 Millionen Euro führen. Zu den Folgeeffekten gehörten aber „vor allem eine höhere Leistungsbereitschaft und die damit verbundene Steigerung der Beitragseinnahmen“, die letztlich Einnahmeausfälle der gesetzlichen Krankenversicherung überkompensierten, heißt es in der Studie weiter.
Dadurch werde nicht nur eine Beitragsgerechtigkeit hergestellt, sondern es käme nach Berechnungen des IfG zu Mehreinnahmen von geschätzt 820 Millionen Euro – 255 Millionen Euro bei familienversicherten Teilzeit-Selbstständigen und 565 Millionen Euro bei hauptberuflich Selbstständigen – für die GKV. Eine Senkung der Mindestbemessungsgrenze könne somit kostenneutral realisiert werden, so die Autoren.
Berücksichtigt wurden für diese Hochrechnung die Ergebnisse einer Umfrage, an der über 8.000 Selbstständige teilgenommen haben. Über 80 Prozent gaben darin an, dass sie mehr arbeiten würden, wenn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einkommensbezogen erhoben würden. 70 Prozent der über 600.000 Selbstständigen, die von der Mindestbemessungsgrenze betroffen sind, sind weiblich.
Das IfG schlägt darüber hinaus vor, in der Familienversicherung die niedrige Freigrenze von 425 Euro auf 900 Euro monatlich zu erhöhen. Zudem sollte es für Selbstständige einen Abschlag von 16 Prozent geben. Dadurch würde nicht nur der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesenkt, sondern es erfolge auch eine Gleichstellung des Selbstständigen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hintergrund ist, dass Selbstständige auf alle Einkunftsarten sowie auf den Arbeitgeberanteil Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und damit derzeit deutlich stärker belastet seien, so das Institut. Geschätzt würden rund 800.000 Selbstständige von der Maßnahme profitieren, heißt es weiter. In Summe würde sich, so das IfG, allerdings auch ein Ausfall in Höhe von rund 890 Millionen Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung ergeben. Dieser hohe Einnahmenausfall sei „nicht kurzfristig“ zu kompensieren.
Alles in allem besteht den Autoren zufolge „dringender Handlungsbedarf“, sowohl um den Weg in die Selbstständigkeit von Hindernissen zu befreien, als auch um die Selbstständigen mit niedrigem Einkommen zu stabilisieren. „An den Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode richtet sich die Forderung, Selbstständige mit niedrigem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine einkommensabhängige Beitragsbemessung zu entlasten“, schreiben die Autoren. Eine Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf die Geringfügigkeitsgrenze sei dann eine zielführende Konsequenz.
„Eine Senkung der Einstiegshürde würde vielen Selbstständigen den Weg in eine Vollzeittätigkeit ebnen. Dies bedeutet für viele einen Ausweg aus der Teilzeitfalle und auch die Sozial- und Steuerkassen würden profitieren“, betonte Jochen Clausnitzer, Geschäftsführer des BDD, bereits Ende Juni bei der Vorstellung des Kurzgutachtens.
Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland, weist darauf hin, dass alle Bundestagsparteien in der nächsten Legislaturperiode eine Rentenversicherungs- oder Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einführen wollten. Angesichts der überproportionalen Belastungen gerade der Teilzeit-Selbstständigen und geringverdienenden Selbstständigen fehle es diesen Gruppen an finanziellem Spielraum für eine angemessene Altersvorsorge, sagte Lutz. „Ohne faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden die geplanten Reformen nicht durchsetzbar sein.“ Lutz hofft darauf, mit der Studie eine Debatte anzustoßen, wie die Beiträge der Selbstständigen künftig geregelt werden sollen.
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