Bundeskabinett billigt neue Beitragsbemessungsgrenzen

Berlin – Bezieher mittlerer und höherer Einkommen müssen sich auf steigende Sozialabgaben im kommenden Jahr einstellen. Das Bundeskabinett billigte heute die turnusmäßige Anpassung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2018, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.350 auf 6.500 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.700 auf 5.800 Euro.
Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.350 auf 4.425 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.
Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt demnach von 4.800 auf 4.950 Euro. Wer mehr verdient, kann sich statt in einer gesetzlichen Kasse auch in einer privaten versichern.
Zugrunde gelegt wurde in der Verordnung für Deutschland insgesamt ein Einkommensanstieg im Jahr 2016 um 2,42 Prozent, für den Westen von 2,33 Prozent und für Ostdeutschland von 3,11 Prozent. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nichts.
Nach der Bundestagswahl und dem angekündigten Ende der großen Koalition bleibt die bisherige Bundesregierung im Amt bis eine neue gebildet ist - und kann auch Beschlüsse fassen. Die jetzt beschlossene Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, der Bundestag befasst sich damit nicht.
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