Bundesrechnungshof rügt Krankenkassen für mangelnde Kontrolle von Kliniken

Hamburg – Der Bundesrechnungshof (BRH) hat eine unzureichende Kontrolle der Krankenhäuser durch die Krankenkassen kritisiert. Einem Prüfbericht zufolge verzichten viele Krankenkassen bereits seit Jahren „freiwillig“ auf die Rechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen, wie das Handelsblatt berichtet. Laut BRH haben die Kassen spezielle Verträge mit Kliniken, in denen diese im Gegenzug einer pauschalen Kürzung der Rechnungen zustimmen.
Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, monierten die obersten Rechnungsprüfer dem Bericht zufolge. Der Bundesrechnungshof sieht in den Sondervereinbarungen „einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, bestimmte Abrechnungen einer Prüfung zu unterziehen“. „Im Ergebnis führt dieser Verzicht zu einer systemwidrigen Vergütung der Krankenhausleistungen“, heißt es darin weiter.
Namen einzelner Krankenkassen werden in dem Papier nicht genannt. In Stellungnahmen für den Rechnungshof verwiesen die betroffenen Kassen auf Einsparungen, weil sie durch ihr Vorgehen „aufwendige Abrechnungsprüfungen“ vermeiden könnten.
Das Gesundheitsministerium wird von den Rechnungsprüfern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kassen künftig keine solche rechtswidrigen Vereinbarungen mehr schließen. Der Rechnungshof bittet notfalls um eine gesetzliche Klarstellung.
Das Ministerium erklärte im Spiegel, der ebenfalls berichtete, Zweifel an der richtigen Abrechnung von Klinikleistungen seien „von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu prüfen“. Fast jeder dritte Euro des Gesundheitssystems fließt dem Magazin zufolge in die Krankenhausbehandlung, 2017 waren das rund 76 Milliarden Euro.
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