Politik

Krankenkassen können weiterhin auf Rechnungsprüfung von Kliniken verzichten

  • Donnerstag, 23. August 2018
vertrag-unterzeichnen-unterlagen-papiere_Gajus-stockadobecom
/Gajus, stockadobecom

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte kürzlich kritisiert, dass Krankenkassen mit Kliniken Verträge abschließen, in denen sie für pauschale Rechnungskürzungen auf eine Prüfung verzichten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will an dieser laut BRH rechtswidrigen Praxis vorerst nichts ändern, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, wie das Handelsblatt berichtet.

Demnach betont das BMG lediglich, es werde sich „weiterhin dafür einsetzen, dass dem Abschluss unzulässiger Sondervereinbarungen aufsichtsrechtlich begegnet wird“. Zugleich weist das Ministerium dem Handelsblatt zufolge darauf hin, dass sich dazu die für regionale Kassen wie die AOK zuständigen Landesaufsichten erst mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) verständigen müssten. Wie Staatssekretär Thomas Gebhart scheibt, sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Sonder­vereinbarungen zwischen Kassen und Kliniken allerdings als „rechtlich hoch kritisch“ an.

Unverständnis bei den Linken

Die Linken haben kein Verständnis für die Tatenlosigkeit des Ministeriums. „Die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern ist der größte Kostenblock der Krankenkassen, 2017 betrugen sie rund 75 Milliarden Euro. Es geht also um sehr viel Geld“, sagte der Gesundheitsexperte der Linken, Harald Weinberg, dem Handelsblatt. Umso bemerkenswerter sei, dass die Bundesregierung dies alles „so sehr kritisch sieht, aber keine Gesetzesänderung ankündigt, die dem dubiosen Treiben ein Ende setzt“.

Genau diese Verständigung aber ist nach einem Anfang August bekannt gewordenen Bericht des Bundesrechnungshofs über Jahre nicht gelungen. In dem Bericht hatte der Rechnungshof den Verzicht der Kassen auf Rechnungsprüfung gegen Geldzusagen nicht nur als rechtswidrig kritisiert. Er monierte auch, dass entsprechende Verein­barungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen und zu Manipulationen am Finanz­ausgleich zwischen den Kassen. Denn dieser basiert auf den Diagnosen, die die Kliniken den Kassen in Form von Fallpauschalen in Rechnung stellen.

Der Bundesrechnungshof hatte die unzureichende Kontrolle der Krankenhäuser durch die Krankenkassen kritisiert. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, monierten die obersten Rechnungsprüfer. Der BRH sieht in den Sondervereinbarungen „einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, bestimmte Abrech­nungen einer Prüfung zu unterziehen“. „Im Ergebnis führt dieser Verzicht zu einer system­widrigen Vergütung der Krankenhausleistungen“, heißt es darin weiter.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung