Bundesregierung bekräftigt Pläne für Wartezeiten-Management in Praxen
Berlin – Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu zu verpflichten, Terminservicestellen einzurichten. „Deren Aufgabe wird es sein, dafür zu sorgen, dass Versicherte im Regelfall nicht länger als vier Wochen auf einen Behandlungstermin bei einem Facharzt warten müssen“, bekräftigte Annette Widmann-Mauz (CDU) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag. Die Regelung wolle man „mit einem der anstehenden Gesetzgebungsvorhaben einführen“.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht in ihrer Antwort darauf ein, wie unterschiedliche Wartezeiten von gesetzlich und privat Krankenversicherten einzustufen und zu begründen seien. Die Fragesteller hatten auf Äußerungen von Frank Ulrich Montgomery beim diesjährigen Deutschen Ärztetag zum Thema Wartezeiten verwiesen. Sie zitieren den Präsidenten der Bundesärztekammer mit dem Hinweis: „Dabei wissen wir alle, dass es das bessere Vergütungsmodell, also das bessere Leistungsversprechen der Privaten Krankenversicherung ist, das hier zu schnelleren Terminen führt.“
Widmann-Mauz verweist darauf, dass dem BMG keine validen Daten zur Zahl der Arztbesuche von gesetzlich, aber ebenso wenig von privat Krankenversicherten in Praxen vorliegen. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je Vertragsarzt beziehungsweise -psychotherapeut bezifferte sie auf rund 275.000 Euro (2013), die durchschnittlichen Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung je Versicherten auf 514 Euro.
Für die private Krankenversicherung betrugen die durchschnittlichen Ausgaben der Unternehmen für die ambulante ärztliche Behandlung rund 44.400 Euro (2012) je niedergelassenem Arzt. Bezogen allein auf Vollversicherte ergebe sich rein rechnerisch eine Versicherungsleistung von je 610 Euro.
Ein pauschales Urteil, welche Versicherten mehr Leistungen erhielten, sei nicht möglich, so die Staatssekretärin. Denn bei den Krankenkassen gebe es Unterschiede in den Satzungs- und Ermessensleistungen, und privat Krankenversicherte könnten den Inhalt ihres Vertrags individuell vereinbaren. Welches System effizienter arbeite, lasse sich wegen fehlender Datengrundlagen ebenfalls nicht sagen.
„Zur Frage unterschiedlicher Wartezeiten für gesetzlich und privat Versicherte liegen verschiedene Untersuchungen vor“, betonte Widmann-Mauz. „Unbestritten ist, dass eine angemessene zeitnahe Behandlungsmöglichkeit Ausdruck eines funktionierenden medizinischen Versorgungssystems ist und daher in Deutschland für alle Versicherten gewährleistet sein muss.“
Die Antwort enthält auch den Hinweis, dass Wartezeiten für Versicherte kein Einzelfall seien. Aber „auf der anderen Seite scheint in dringenden medizinischen Fällen in der Regel eine Behandlung innerhalb angemessener Fristen zu erfolgen“. Insgesamt sei „die Zugänglichkeit medizinischer Leistungen grundsätzlich auf hohem Niveau“ gewährleistet.
Montgomery hatte in der vergangenen Woche seine Kritik an der geplanten Termingarantie erneuert: „Das Problem ist der populistische Charakter dieser Idee“, monierte der BÄK-Präsident. Dabei appellierte er zugleich an die Ärzteschaft, das Thema proaktiv anzugehen und Vorschläge für eine Verbesserung der Terminvergaben zu liefern.
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