Politik

Bundestag beschließt Notfallreform im dritten Anlauf

  • Donnerstag, 15. Oktober 2026
/picture alliance, Jens Büttner
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Berlin – Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Damit hat es mit dem Beschluss des Gesetzes nach drei Anläufen seit 2019 geklappt.

Zentral in der Reform sind die geplanten Verbesserungen bei der Organisation im Notfall, der weitere Ausbau der Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie eine telefonische Ersteinschätzung. Auch bei den Rufnummern 112 und 116117 soll es eine Verknüpfung geben. Ärzteverbände kritisieren vor allem die Notfalldienste, die rund um die Uhr digital und aufsuchend ausgebaut und betrieben werden sollen.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beraten werden, voraussichtlich am 20. November. Eine Zustimmung ist zu dem Gesetz nicht notwendig, die Bundesländer könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Mit dem Notfallgesetz wurden auch die Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verknüpft.

In der Debatte im Plenum des Bundestages herrschte relativ große Einigkeit über die Reform. So betonte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), dass mit den Regelungen das Gesundheitssystem effizienter werden solle.

„Wir müssen Qualität und Wirtschaftlichkeit besser zusammen bringen“, so Linnemann. Man mache das System aber auch für die Menschen besser, hieß es. „Die Reform wird nicht alle Probleme lösen, aber wir beginnen und mit einer besseren Steuerung.“

Vier Gesundheitsminister arbeiteten an der Reform

Linnemann ist der vierte Gesundheitsminister, der sich mit der Reform beschäftigt. Bereits Jens Spahn (CDU) hatte 2019 einen ersten Entwurf vorgelegt, war dann aber in der Coronazeit auch am Widerstand der Länder gescheitert.

Die Notfallreform in der Ampelkoalition mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde im Parlament just an dem Abend beraten, als die Koalition brach. Ministerin Nina Warken (CDU) setzt die Reform dann wieder auf – „da hätten wir schneller sein müssen“, wie auch SPD- und Grünen-Abgeordnete anmerkten. Ihnen allen dankte der heutige Minister Linnemann für ihre Arbeit.

In seiner Rede stellte er aber auch da, dass inzwischen in jedem 20. Rettungseinsatz die Polizei hinzugezogen werden müsse. „Ich finde, hier werden Grenzen überschritten“, so der Minister. Nach seiner Darstellung sind mehr als 3.000 Einsätze von Rettungskräften und THW von Gewalt betroffen.

„Zu den Betroffenen zählen auch leider immer mehr Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, die in der Notaufnahme im Krankenhaus oder außerhalb der medizinischen Einrichtung angegriffen werden“, führte Linnemann weiter aus.

Er verwies auf ein weiteres Gesetz, mit dem das Bundeskabinett kürzlich höhere Strafen für Angriffe gegen Rettungsdienste sowie Ärztinnen und Ärzte beschlossen hatte. „Es ist der Wahnsinn, was die Menschen bei den Rettungseinsätzen leisten. Und daher müssen wir uns mit aller Wucht hinter sie stellen.“

Dank an den Druck aus der Grünen-Fraktion

Als einen „Quantensprung für die Versorgung“ bezeichnete Hans Theiss (CSU) das Gesetz. SPD-Gesundheitsexpertin Tanja Machalet sieht darin eine „echte Strukturreform“. Denn als Koalition könne man auch solche Reformen, „und nicht nur Kürzungen“, sagte sie mit Verweis auf das im Sommer beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

In der parlamentarischen Beratung sei der „schon sehr gute“ Kabinettsentwurf „noch einmal besser gemacht“ worden. Nun denke man die Rettungswege konsequent zusammen, es gebe eine bundesweite Ersteinschätzung. Zudem habe man mit dem Entwurf die Menschen mit Behinderungen im Blick.

Auch einheitliche Regelungen für die Medikamentenabgabe in der Notsituation kommen nun, ebenso wie eine auskömmliche Finanzierung des Rettungswesens, so Machalet. Für die intensiven Beratungen an dem Gesetz dankte sie auch der Grünen Bundestagsfraktion. „Danke für die klugen Fragen und den Druck, den ihr hochgehalten habt.“

Die Fraktion rund um den gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, hatte in den vergangenen Monaten immer wieder zum Thema nachgefragt, einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt sowie eine eigene öffentliche Anhörung dazu im Gesundheitsausschuss durchgesetzt. „Mir bedeutet die heutige Entscheidung auch persönlich viel, nach sechs Jahren beschließen wir endlich eine grundlegende Reform“, sagte Dahmen in seiner Rede vor dem Plenum.

Man habe, nach den intensiven Vorarbeiten in der Ampelkoalition, nun auch das Vorhaben der schwarz-roten Koalition „immer eng begleitet“. Mit der Einführung der Integrierten Notfallzentren, der Apps für Ersthelfer, der Verschaltung und Weiterleitung je nach Notwendigkeit der Rufnummern 112 und 116117 sowie den geplanten aufsuchenden Diensten werde dem Gesundheitssystem Geld gespart und das Personal entlastet.

Zwar haben die Grünen gemeinsam mit der Koalition für das Gesetz gestimmt, einige Details blieben aber in der Kritik: So müsse beobachtet werden, ob sich durch die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen möglicherweise die ambulanten Termine verknappen würden. „Wohin soll dann von einem INZ gesteuert werden?“ Zudem müsse die Finanzierung der Notaufnahmen besser gesichert werden. Auch für pflegerische oder palliativmedizinische Notfälle und Situationen müsse es bessere Vorsorge geben.

Linke und AfD enthalten sich bei der Abstimmung

Die Oppositionsparteien AfD und Linke – die sich bei der Abstimmung über das Gesetz enthielten – fanden wenig Kritikpunkte an dem Gesetz: Nicole Hess (AfD) sieht die Rufnummer 116117 als nicht mehr notwendig an und kritisiert die Finanzierung des Rettungsdienstes. Aus der Sicht von anderen AfD-Abgeordneten fehlen zur Umsetzung des Gesetzes die Ärzte.

Für Stella Merendino (Linke) hat die Bundesregierung nicht ausreichend mit den Menschen gesprochen, die „fast täglich diese Arbeit im Rettungsdienst tun“. Zwar sieht sie einige positive Effekte bei der Reform. Aber die Arbeitsbedingungen im System hätten sich nicht verändert. „Und ich weiß, wie viele Menschen sich nicht gehört fühlen“, so Merendino weiter. Die Fraktion wolle weiter für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.

Änderungen am Spargesetz mit Reform verknüpft

Mit der Notfallreform wurden auch zwölf Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, die in den vergangenen Tagen intensiv diskutiert wurden. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis betonte, man wolle die „vorhandenen Mittel verantwortungsvoll einsetzen“.

Es sei wichtig gewesen, dass der Schätzerkreis am Vorabend den Beitragssatz bei 2,9 Prozent festgelegt habe und somit die Sparbemühungen Wirkung zeigten. Pantazis zeigte auf, dass man mit den angestrebten Reformen – neben der Notfallreform auch die „politisch verabredete Zuckersteuer“ sowie die des Primärversorgungssystems – das Gesundheitswesen deutlich verbessere.

Die geplanten Einsparungen betrachtet Ates Gürpinar (Linke) deutlich kritischer: Mit den nun vorgesehenen Änderungen „werden die größten Absurditäten“ zurückgenommen. Dazu zähle auch der Stopp bei den Einsparungen einiger psychotherapeutischer Leistungen. „Dieses halbe Zurückrudern ist ein Zeichen, dass sich der Protest lohnt“. Auch den nun geschätzten Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bewertet er nicht als stabil. „Denn es gibt ja noch Pharmakonzerne, die sie ja noch kofinanzieren wollen.“

Diesen Aussagen widersprach Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Wenn man Fehler korrigiert, das zeigt von Größe in der Politik“, erklärte sie. Zudem plane man für die immer wieder diskutierten, aber im Gesetz nicht enthaltenen Standortförderungen der Pharmaindustrie keine Kofinanzierung durch Beitragsgelder. „Es ist nicht unser Ansinnen, dass aus der GKV zu nehmen. Das ist Wirtschaftspolitik.“

Als „verantwortungslos“ bezeichnete auch die Grünen-Abgeordnete Kristen Kappert-Gonther die Einsparungen bei der Psychotherapie. Nun sei sie „aber wirklich dankbar, dass es möglich war, Korrekturen vorzunehmen“. Sie mahnte die Bundesregierung: „Aber das darf nicht das Ende des Weges sein. Ich bitte Sie, gehen Sie diesen Weg weiter.“ Damit spielte sie unter anderem auf die fehlende Finanzierung der Weiterbildung in der Psychotherapie sowie den Institutsambulanzen an.

Ärzteverbände bleiben bei der deutlichen Kritik

Die Reaktionen auf den heutigen Gesetzesbeschluss vielen unterschiedlich aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht sich in ihrer Kritik an den geplanten Parallelstrukturen während der Praxisöffnungszeiten bestätigt – allerdings wurde dies von der Politik nicht gehört.

Dabei geht es um digitale und aufsuchende Dienste, während niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen arbeiten. „Es ist ein eklatanter Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird“, so der KBV-Vorstand mit Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband betonte, das Ziel der Reform sei gut, aber die Umsetzung schwierig. „Die Reform beinhaltet auch eine Reihe guter Ansätze. Unterm Strich muss man jedoch festhalten, dass die Notaufnahmen auf dem Rücken der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – und besonders der Hausärztinnen und Hausärzte – entlastet werden sollen. Das kann und wird nicht gut gehen,“ so Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier, Bundesvorsitzende des Verbandes.

Besonders in der Kritik steht der aufsuchende Dienst rund um die Uhr, auch während der Praxisöffnungszeiten. „Irgendwo müssen die Ärztinnen und Ärzte ja herkommen, die im Zweifel zu den Menschen hinfahren. Jede Kollegin und jeder Kollege, der diesen Job erledigt, fehlt am Ende in den Praxen“, so der Verband.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Lasten der Reform bei sich. „Krankenhäuser werden heute immer stärker als Ersatz für zunehmend wegbrechende Angebote im niedergelassenen Bereich genutzt“, heißt es in einer Mitteilung. Die Bagatellfälle sorgten dann für eine Überlastung der Notaufnahmen.

„Mit den INZ besteht nun die Chance, die Hilfesuchenden in die richtige Behandlungsschiene zu lenken und die stationären Kapazitäten der Krankenhäuser für tatsächliche Notfälle zu nutzen“, so Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG. Es müsse gute Finanzierungsgrundlagen für die INZ geben, „die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt“. Dies sei derzeit nicht der Fall.

Der Verband der Universitätsklinika sieht nun eine starke Rolle bei den Kassenärztlichen Vereinigungen: „Die KVen müssen nun beweisen, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung bei ihnen richtig verortet ist und sie tatsächlich eine telemedizinische und aufsuchende Versorgung rund um die Uhr sicherstellen und damit die Notaufnahmen wirklich entlasten können“, heißt es in einer Mitteilung.

Krankenkassen fordern zügige Umsetzung

Auch die Krankenkassen bewerten den Beschluss der Notfallreform als positiv und fordern zügige Umsetzung vor Ort. „Es war höchste Zeit, dass die Notfall- und Rettungsdienstreform diese wichtige Hürde nimmt. Die Pläne müssen nun zügig umgesetzt werden, um die Notfallversorgung und das Rettungswesen in Deutschland an die heutige Realität anzupassen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende
des GKV-Spitzenverbandes.

Der AOK-Bundesverband sieht entgegen der Ärzteschaft nicht, dass nun Doppelstrukturen aufgebaut werden müssten. „Mit der Umbenennung des ursprünglich geplanten '24/7 aufsuchenden Dienstes' durch Vertragsärztinnen und -ärzte in eine sogenannte 'Aufsuchende Versorgung' sind die Pläne zur Notfallreform nachgebessert worden“, erklärte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes, in einer Mitteilung.

Somit sei klargestellt, dass keine unnötigen Doppelstrukturen zu den Praxisöffnungszeiten aufgebaut werden müssten und dass regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden könnten. Aus ihrer Sicht müssten einige Mängel der Reform schnell behoben werden. Dazu zähle die Ersteinschätzung sowie die verbindliche Steuerung von Menschen ohne unverzüglichen Behandlungsbedarf.

„Und zweitens sollen Krankenhäuser, die kein Integriertes Notfallzentrum am Standort haben, auch weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen dürfen. Das durchkreuzt das gesamte Konzept der Notfallzentren, die mit viel Aufwand und Geld aufgebaut werden sollen“, so Reimann weiter.

bee

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