Politik

Bundestag verlängert Bestellfrist für Konnektoren zur Anbindung an die Telematik­infrastruktur

  • Montag, 12. November 2018
/escapejaja, stock.adobe.com
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Berlin – Arztpraxen müssen bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Tele­matik­infrastruktur (TI) bestellen und dies ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen, um keine Honorarkürzungen zu riskieren. Bis zum 30. Juni 2019 muss der Anschluss an die TI erfolgt sein. Das hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes entschieden und damit die bestehende Frist um drei Monate verlängert.

Nach heutigem Stand hätten alle Praxen bis zum Jahresende an die TI angeschlossen sein müssen. Der Gesetzgeber hatte diesen Termin schon einmal um ein halbes Jahr verschoben. Nach Protesten der Ärzteschaft hatten die Fraktionen von Union und SPD ihren Antrag zur Verlängerung der Frist in letzter Minute geändert. Dieser sah zunächst vor, dass Arztpraxen bis zum Jahresende die technische Ausstattung hätten vertraglich vereinbaren müssen.

Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen sollen nun ab dem 1. Juli 2019 greifen. Arztpraxen, die dann nicht die Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte online abgleichen und gegebenenfalls aktualisieren, wird die Vergütung um ein Prozent so lange gekürzt, bis der Abgleich vorgenommen wird.

may/EB

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