Musterklage wegen Problemen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur in Vorbereitung

Stuttgart – Die Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) sorgt weiter für Diskussionen. Jetzt hat die Delegiertenversammlung von Medi Baden-Württemberg angekündigt, wegen Problemen bei der Kostenerstattung eine Musterklage gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg vorzubereiten.
Die Delegierten forderten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Resolution auf, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu zu bewegen, alle Kosten zu übernehmen, die den Praxen bei Installation und Betrieb des TI-Konnektors entstünden.
Hintergrund ist, das sich offenbar immer wieder Mitglieder des Mediverbundes in der Geschäftsstelle melden und von Zusatzkosten berichten, die durch Probleme bei der Anbindung an die TI entstünden. Das teilte der Mediverbund dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit.
Bei einer Umfrage unter Praxen hatte der Verbund bis zum 9. November außerdem 100 verwertbare Fragebögen erhalten, die Probleme mit dem TI-Konnektor haben – davon 40 aus Baden-Württemberg. „Das reicht für eine Musterklage“, sagte der Medi-Chef Werner Baumgärtner.
Auf der Internetseite des Mediverbundes rät Baumgärtner den Praxen, Widerspruch gegen den Honorarbescheid bei der KV einzulegen, in dem die Kostenerstattung für das Gerät ausgewiesen sei. „Nur dann können Sie unter Umständen von einer Musterklage profitieren“, so der Medivorsitzende.
Niedergelassene Ärzte müssen bis spätestens Ende März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) verbindlich bestellen. Das muss der Arzt auch gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni 2019 muss dann der Anschluss sowie der erste Datenabruf erfolgt sein, ansonsten greifen Honorarkürzungen.
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