Frist für Bestellung der Konnektoren weiter verlängert

Berlin – Änderung kurz vor finaler Abstimmung im Bundestag: Niedergelassene Ärzte können noch bis Ende März alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur verbindlich bestellen, bevor Honorarkürzungen greifen. Bis Ende Juni muss dann der Anschluss sowie der erste Datenabruf erfolgt sein. Diese Änderung haben die Abgeordneten der Großen Koalition nach Angaben der KBV bei ihrer letzten Sitzung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch beschlossen. Die Änderung ist ein Antrag zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll.
Der neue Zeitplan sieht nun vor, dass es bis Ende Juni 2019 keine Honorarkürzungen geben soll, wenn Ärzte und Psychotherapeuten die Technik bis dahin noch nicht angeschlossen haben. Bestellt werden müssen die Geräte allerdings bis zum 31. März 2019. Das muss der Arzt auch gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, erklärt die KBV. Die Sanktionen – Vergütungskürzung um ein Prozent – greifen ab dem 1. Juli 2019. Nach bisheriger Gesetzeslage hätten Arztpraxen die notwendigen Geräte bis Ende 2018 bestellen müssen, ab Januar 2019 wären Honorarkürzungen in Kraft getreten.
In einer Mitteilung begrüßt KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel den Aufschub. „Wenn die Industrie es nicht schaffe, die benötigten Geräte in der nötigen Menge zu liefern oder trotz Bestellung fristgerecht zu installieren, dann würden solche Vorgaben scheitern und Praxen überdies unverschuldet bestrafen“, hieß es. Die KBV hatte seit Monaten eine Anpassung des Zeitplanes gefordert. Zuvor war bereits einmal der Sanktionstermin verschoben worden.
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