KBV wendet sich gegen Bestellpflicht für Konnektoren

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereiningung (KBV) drängt auf eine bedingungslose Fristverlängerung für die Anbindung der Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI). „Ärzte und Psychotherapeuten zwingen zu wollen, eine Konnektorbestellung verbindlich zu vereinbaren, auch wenn es gar keine passenden Angebote für alle gibt, ist nicht akzeptabel“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel heute.
Er erwarte, dass die Politik ihre Pläne „an die Realität“ anpasse. „Die Bedingung, dass Ärzte und Psychotherapeuten ab Januar nur dann von Honorarkürzungen verschont bleiben sollen, wenn sie noch in diesem Jahr die nötigen Komponenten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur bestellen, muss weg“, mahnte Kriedel.
Der KBV zufolge gibt es Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium, die Bestellfrist zumindest um drei Monate bis zum 31. März 2019 zu verlängern. Das wäre zumindest eine leichte Verbesserung, betonte Kriedel. Voraussetzung, dass die Ärzte bestellen könnten, bleibe weiterhin, dass die Industrie die passende Technik bereitstelle.
Ende kommender Woche will der Bundestag über die Verschiebung der Sanktionsfrist beschließen. Der Antrag dazu sieht vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten erst ab Juli und nicht schon ab Januar 2019 Honorarkürzungen von einem Prozent hinnehmen müssen, wenn sie das Versichertenstammdatenmanagement nicht durchführen. Dies ist bislang allerdings an die Bedingung geknüpft, dass Ärzte und Psychotherapeuten die nötige Ausstattung für den Anschluss an die TI noch in diesem Jahr bestellen.
Die KBV hatte wiederholt gefordert, die Frist für den Anschluss an die TI zu verlängern, da die Industrie nicht in der Lage ist, bis Jahresende alle Praxen an das Gesundheitsnetz anzubinden. Bislang haben erst zwei Anbieter einen Konnektor auf den Markt gebracht. Die Geräte von zwei weiteren Herstellern befinden sich im Zulassungsverfahren.
Infolgedessen können laut KBV aktuell etwa ein Drittel aller Praxen nicht ohne Weiteres einen Konnektor bestellen. „Sollte der Bundestag den vorliegenden Antrag beschließen, würden die Ärzte und Psychotherapeuten Technik kaufen müssen, die nicht hundertprozentig zu ihrer Praxis-EDV passt“, betonte Kriedel. Probleme seien programmiert. „Das kann keiner ernsthaft wollen.“
Kriedel appellierte an alle Ärzte und Psychotherapeuten, bei ihrem Softwarehersteller nach einem Angebot zu fragen. Biete die Firma ein Bundle mit allen nötigen Komponenten wie Konnektor, Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst und PVS-Update an, sollten Praxen jetzt bestellen, rät die KBV.
Nach derzeitigem Stand werden bis Jahresende maximal ein Drittel der rund 150.000 Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ursprünglich sollte der Rollout dann abgeschlossen sein. Nunmehr ist dafür der 30. Juni 2019 vorgesehen.
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