Politik

Bundestag will Krankenhausreform am Freitag verabschieden

  • Dienstag, 3. März 2026
/Wild Awake, stock.adobe.com
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Berlin – Die Krankenhausreform kann in dieser Woche die parlamentarische Hürde im Bundestag nehmen. Nachdem sich die Regierungsfraktionen heute über den Gesetzesentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und die damit verbundene Einigung in mehreren Detailfragen aus der vergangenen Woche abgestimmt haben, soll dazu morgen im Gesundheitsausschuss final beraten werden.

Fortsetzung und Abschluss der Beratung“ steht dort auf der Tagesordnung. Am Freitag, 6. März, soll ab 9 Uhr über das Gesetz etwa 70 Minuten debattiert werden. Am 27. März kann sich der Bundesrat dann in seiner Sitzung damit abschließend beschäftigen.

Vorliegen wird dann auch eine „Formulierung für die Beschlussempfehlung“, die die Bundestagsfraktionen zum „Kompromisspaket“ mit den Ländern angekündigt hatten. In dieser Empfehlung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, wird deutlich gemacht, welche Krankenhausprojekte künftig durch den Krankenhaustransformationsfonds gefördert werden können.

Mit dem KHAG wird die Finanzierung des Fonds verändert: Dieser soll nicht mehr, wie im vorherigen Gesetz noch vorgesehen, zur Hälfte aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden. Bund und Länder tragen den Fonds nun aus Steuergeldern gemeinsam. Der Bund finanziert seinen Teil in Höhe von 29 Milliarden Euro bis zum Jahr 2035 allerdings über das Sondervermögen Infrastruktur.

„Eigenverantwortlichkeit“ bei den Ländern

In der Protokollnotiz heißt es nun, dass die Länder „eigenverantwortlich“ prüfen sollen, ob ein geplantes Vorhaben „auch dem Strukturerhalt dient“. In diesen Fällen können die Vorhaben aus dem Krankenhaustransformationsfonds gefördert werden. Dienen sie hingegen „überwiegend dem Strukturerhalt“, dann müssen die Länder das aus ihrem eigenen Landeshaushalt selbstständig finanzieren.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verteilt die Gelder entsprechend – soll aber keine „Nachprüfung“ durchführen. „Das BAS nimmt lediglich eine Plausibilitätsprüfung vor“, heißt es weiter in dem Dokument. Damit soll sichergestellt werden, dass die „Anträge schlüssig und frei von inneren Widersprüchen sind.“ Aber: „Eine vertiefte Überprüfung erfolgt nicht.“ Mit dieser – sehr freigiebigen – Regelung will der Bundesgesetzgeber klarstellen, dass er „die Gestaltungsfreiheit der Länder insoweit respektiert“.

Komme es bei den Investitionen der Länder zu „Konzentrationsvorhaben zur Erfüllung der Qualitätskriterien und der Mindestvorhaltezahlen, können auch Maßnahmen zum Erhalt bestehender Strukturen gefördert werden“, heißt es in dem Papier weiter.

Konzentrationsvorhaben werden demnach so definiert, dass der „Abbau von Standorten bezogen auf eine bestimmte Leistungsgruppe“ bewertet wird. Einzelfälle können die Länder selbst beurteilen, ob diese unter die Konzentrationsvorhaben fallen.

Insgesamt soll mit der Anpassung der Krankenhausreform aus der Zeit der Ampelregierung das Gesetz „realitätsnäher“ gestaltet werden, hatte das Bundesgesundheitsministerium immer wieder betont. Mit dem KHAG werden neben der Finanzierung auch die Flexibilität und die Zahl der Ausnahmen bei der Zuteilung der Leistungsgruppen erhöht.

Erfüllt ein Krankenhausstandort diese Vorgaben nicht, können bis zu sechs Jahre lang Ausnahmen gelten. Die Leistungsgruppen für Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie und spezielle Kinder- und Jugendmedizin fallen weg. Ebenso war lange um die Definition der Fachkrankenhäuser gerungen worden – hier soll erst Ende 2030 eine entsprechende Vorlage präsentiert werden.

Koalitionsfraktionen setzen auf bessere Gestaltung

Der Einigung in der vergangenen Woche auf zentrale Punkte war zwischen den Koalitionsfraktionen hart errungen worden. Albert Stegemann, in der Führung der Unionsfraktion zuständig für das Thema Gesundheit, erklärte, dass nun gemeinsam mit den Bundesländern der „Transformationsprozess im Gesundheitssektor konsequent weitergegangen“ wird.

„Durch die beschlossenen Änderungen wird die Reform praktikabler, zugleich bleibt der Fokus auf mehr Qualität und Spezialisierungen in unserer Krankenhauslandschaft weiter bestehen“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, hatte in einem Statement vergangene Woche betont, dass die „praktikable Umsetzung der Krankenhausreform, ohne ihre zentralen Strukturentscheidungen zu relativieren“, ein „wichtiges Zeichen politischer Handlungsfähigkeit und gemeinsamer Verantwortung" sei.

Die intensiven Verhandlungen hätten gezeigt, dass „unterschiedliche Perspektiven von Bund und Ländern kein Hindernis seien, wenn das gemeinsame Ziel im Mittelpunkt steht“. Für die Umsetzung fordert er nun viel Mut. „Wer nachhaltige Veränderungen will, braucht nicht nur Klarheit und Verlässlichkeit, sondern auch den Mut, notwendige Schritte konsequent zu gehen.“

bee

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