Politik

Debatte zur Krankenhausreform abgesetzt – Beratungen gehen in nächste Runde

  • Dienstag, 24. Februar 2026
/beerkoff, stock.adobe.com
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Berlin – Die Beratungen zur Krankenhausreform der schwarz-roten Koalition gehen in eine weitere Verlängerung. Wie Mitglieder der Bundestagsfraktionen von Union und SPD bestätigten, wurden die für diese Woche geplante Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss sowie die damit verbundene abschließende Plenardebatte abgesetzt.

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) kann diese Woche daher nicht beschlossen werden. Auch eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat, die bislang für den 6. März geplant war, ist sehr wahrscheinlich erst Ende März möglich.

In den vergangenen Tagen hatte es nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes immer wieder verschiedene Gesprächs- und Verhandlungsrunden gegeben, in denen die vorliegenden 47 Änderungsanträge noch einmal geschärft und damit verändert werden sollten.

Neben Beratungen am Wochenende fand vorgestern dazu eine Schalte zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Ländervertretern statt – auch hier soll weiterhin Kritik geäußert worden sein. Dem Vernehmen nach sind besonders aufseiten der CDU-geführten Länder die Vorbehalte weiterhin groß.

Zuvor hatten beispielsweise die Ressortchefs aus Niedersachsen und Hessen mit Pressemitteilungen erneut darauf gedrungen, die Änderungswünsche der Länder am KHAG aufzunehmen. Auch soll die Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts der Bundesregierung zu den vorgelegten Änderungsanträgen bisher nicht einvernehmlich gewesen sein.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes soll es bei einer Sitzung der Gesundheitspolitikerinnen und -politiker der CDU-Bundestagsfraktion gestern noch bei mehreren Themen – beispielsweise beim Pflegebudget und der „Zwei-Kilometer-Regel“ bei der Definition um Klinikstandorte – zu Diskussionen gekommen sein.

„Aktuell sind zum KHAG noch kleinere Detailfragen zur klären, weshalb gemeinsam entschieden wurde, das Gesetz vorerst in eine kommende Sitzungswoche zu schieben“, erklärte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), auf Anfrage. Eine Reform dieser Tragweite müsse „fachlich und finanziell sauber vorbereitet sein“. Eine vor allem gesundheitsökonomische einwandfreie Betrachtung habe für sie jederzeit Vorrang vor politischen Schnellschüssen.

Aus der SPD-Bundestagsfraktion hören sich die Gründe zur Verschiebung etwas anders an. „Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion hätten wir – nach intensiven Verhandlungen – mit dem vorliegenden Änderungspaket und dem gegenseitigen Entgegenkommen zwischen Bund und Ländern gut leben können“, sagte Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Allerdings: „Umso mehr bedaure ich, dass es auf Seiten der unionsgeführten Länder offenbar noch weiteren internen Abstimmungsbedarf gab und wir den Abschluss in dieser parlamentarischen Woche nicht erreichen konnten.“

Zwischen den beiden Bundestagsfraktionen soll es bereits Mitte Dezember nach der parlamentarischen Anhörung zum Gesetz zu einem deutlichen Dissens gekommen sein, so dass entsprechende Gespräche auch im Januar nicht zum Abschluss kommen konnten. Anfang Februar wurde der Gesprächsfaden – nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes auf Druck des diesjährigen Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD), – wieder aufgenommen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Spahn, erklärte heute vor den Fraktionssitzungen, dass man nun abwarten müsse, was die weiteren Verhandlungen bringen. Krankenhauspolitik sei gemeinsame Politik von Bund und Ländern. „Wenn es eine Woche länger dauert, dafür aber gemeinsam getragen wird, dann ist es eine gut investierte Woche,“ so Spahn.

Weiterer Gesprächsbedarf mit den Bundesländern

Für die CDU-Politikerin Borchardt gibt es weiteren Gesprächsbedarf mit den Bundesländern. Sie sieht dabei Einigungsmöglichkeiten. „Wir nehmen ihre Hinweise ernst und führen die Gespräche konstruktiv weiter. Die gestrigen Abstimmungen haben bereits eine gute Grundlage für eine Kompromisslösung geschaffen, die von allen Beteiligten getragen werden kann.“ SPD-Politiker Pantazis erklärte: „Die Rückmeldungen der SPD-Länder waren entsprechend positiv – hier bestand Einigungsbereitschaft.“

Aus dem SPD-geführten Niedersachsen liest sich auch dies anders. „Der weitere Reformprozess zieht sich noch mehr in die Länge. Das ist fatal für die Krankenhausplanung in den Ländern“, sagte der GMK-Vorsitzende Philippi.

„Die A-Länder haben sich jederzeit konstruktiv verhalten, aber ich erwarte jetzt endlich von der Bundesgesundheitsministerin und der Unions-Bundestagsfraktion ein Ende der Blockaden und die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zur Krankenhausreform“, so Philippi auf Anfrage weiter. In der politischen Diskussion werden die SPD-geführten Bundesländer als „A-Länder“ bezeichnet.

Er hatte in den vergangenen Wochen weiterhin auf Änderungen im Sinne der Länder am KHAG gedrängt, und vier zentrale Punkte vorgelegt. „Wir haben mit dem Bund in den vergangenen Monaten um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen und waren zu guten Zwischenergebnissen gekommen“, sagte Philippi. Man sehe aber bei den Vorschlägen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie in den Änderungsanträgen der Bundestagsfraktionen „an einigen Stellen noch Änderungsbedarf“.

Kommen diese Änderungen nicht, gelten aus Sicht von Philippi „im schlimmsten Fall“ weiterhin die Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus der Zeit der Ampelregierung. Auch bei der Abstimmung im November 2024 stand das Gesetz kurz davor, in den Vermittlungsausschuss zu kommen – am Ende wurde dies knapp verhindert. Philippi sieht diese nun wieder kommen. Ein Vermittlungsausschuss sei nicht mehr zu verhindern, wenn keine Einigung aufseiten der CDU erfolge.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte heute in einer Mitteilung, dass die Kliniken nun „endlich Klarheit über die genaue Ausgestaltung der Krankenhausreform“ brauchen. „Deshalb muss das Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform jetzt zügig zu Ende gebracht werden.“

Opposition sieht „politischen Offenbarungseid“

Die Opposition im Bundestag kritisiert das aktuelle Vorgehen deutlich. „Offenkundig gelingt es Ministerin Warken in keiner Weise, in den eigenen Reihen und mit den Ländern eine tragfähige Verständigung herzustellen“, erklärte Armin Grau, zuständig für das Gesetzgebungsverfahren in der Bundestagsfraktion der Grünen.

Es sei ein „politischer Offenbarungseid“, dass das Gesetz diese Woche nicht abschließend vom Bundestag beraten werde. „Fehlende Abstimmung, ungelöste Konflikte, hektische Verschiebungen – das ist kein solides Regierungshandwerk, sondern Ausdruck von Führungsschwäche“, so Grau weiter.

Aus seiner Sicht ist man den Ländern in den bisherigen Beratungen auch bereits „viel zu weit“ entgegengekommen. Die vorliegenden Änderungsanträge „bedeuten eine gravierende Aufweichung klarer Qualitätskriterien und bundeseinheitlicher Regelungen. Das ist hochproblematisch“, so Grau.

Dabei steht für ihn auch die geplante Verteilung des Sondervermögens in der Kritik, da diese auch für reguläre Investitionskosten eingesetzt werden können. „Wenn diese finanziellen Mittel zum Stopfen laufender Investitionslücken genutzt werden, verpufft der Reformimpuls völlig“, so Grau. Somit werde das bisherige KHVVG durch das KHAG „nun faktisch wieder abgewickelt, zentrale Reformelemente verzögert, abgeschwächt oder gestrichen“.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion soll an den Zielen der Reform aber weiterhin nicht gerüttelt werden. „Die zentralen Leitplanken der Reform – die Stärkung der Versorgungsqualität, eine verlässliche Vorhaltevergütung und ein zielgerichteter Transformationsfonds – stehen nicht zur Disposition“, erklärte SPD-Sprecher Pantazis. „Wenn wir nachhaltige Strukturveränderungen wirklich wollen, dann brauchen wir nicht nur Verlässlichkeit und Klarheit, sondern auch den notwendigen Mut, diese Schritte konsequent zu gehen.“

Einlenken gefordert

Diese Konsequenz wird auch von den Krankenkassen in dieser Debatte gefordert. Einige Vertreter mahnten die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker auf Bundes- und Landesebene nun zu konstruktiven Diskussionen.

„Angesichts der schwierigen Verhandlungen zur Krankenhausreform stehen Bund und Länder in der Pflicht, umgehend eine konstruktive Einigung zu erzielen und ein Einschalten des Vermittlungsausschusses zu verhindern“, erklärte Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Der Bund sei den Ländern bereits stark entgegen gekommen. „Mit einem Festhalten der Länder an Maximalforderungen ist niemandem geholfen, schon gar nicht den Patientinnen und Patienten“, so Straub weiter. Die geplanten Veränderungen blieben „weit hinter dem zurück, was medizinisch notwendig und auch machbar ist“, so Straub.

Kritisch betrachtet der Verband der Universitätsklinika Deutschland den Reformprozess. „Die Änderungsanträge bergen ein erhebliches Potenzial zur weiteren Aufweichung zentraler Reformelemente", sagte Jens Scholz, erster Vorsitzender des Verbandes.

Der Chef des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein betonte, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) „sich jetzt auf die Ziele der Krankenhausreform besinnen und ihren Gestaltungsanspruch geltend machen“ müsse. „Ein Anpassungsgesetz, das die bisherigen Reformziele konterkariert, die demografischen Herausforderungen ignoriert und der Landesebene den Handlungsdruck nimmt, wird über kurz oder lang einen ungesteuerten Strukturwandel zur Folge haben“, so Scholz weiter.

bee

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