Bundeswehr zahlt Strukturzuschlag für Psychotherapie

Berlin – Bei der Behandlung von Bundeswehrsoldaten erhalten Psychotherapeuten seit dem 1. April einen Strukturzuschlag auf Einzel- und Gruppentherapien. Der Vertrag zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sei rückwirkend angepasst worden, teilte die KBV heute mit. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Zuschlag bereits ab der ersten Einzel- oder Gruppentherapie gezahlt, dafür aber nur in halber Höhe. Bei einer Einzeltherapie zum Beispiel beträgt der Zuschlag laut KBV 7,35 Euro.
Der Strukturzuschlag wurde 2015 rückwirkend ab 2012 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Hintergrund für den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses war eine Vorgabe des Bundessozialgerichts. Danach soll es Psychotherapeuten, die 36 Therapiestunden pro Woche leisten und damit als voll ausgelastet gelten, möglich sein, eine Halbtagskraft für die Praxisorganisation zu beschäftigen.
Das Bundesverteidigungsministerium hat sich nun entschlossen, ebenfalls diesen Zuschlag zu zahlen. Es will damit sicherstellen, dass die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten weiterhin im erforderlichen Umfang gewährt ist.
Die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von Soldaten, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, ist in einem speziellen Vertrag für sonstige Kostenträger geregelt. So gilt die Psychotherapie-Richtlinie mit ihren neuen Leistungen auch nicht für diese Gruppe von Patienten. Die Richtlinie betrifft nur gesetzlich Versicherte.
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