Politik

CardLink-Verfahren: Apotheker beschweren sich bei Bundestags­abgeordneten

  • Freitag, 22. März 2024
/picture alliance, Jochen Tack
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Berlin – In der vergangenen Woche hatte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf Sicherheitsrisiken bei der Einlösung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) durch Apps von Drittanbietern aufmerksam gemacht. Nun wendet sie sich in einem weiteren Schritt an die Abgeordneten des Bundestags.

Hintergrund ist, dass das sogenannte CardLink-Verfahren Patienten künftig dabei helfen soll, E-Rezepte an die Apotheke weiterzuleiten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte mit seiner Mehrheit in der Gematik, die 51 Prozent beträgt, für die Einführung des Verfahrens gestimmt.

In einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages findet die ABDA-Präsidentin, Gabriele Regina Overwiening, jetzt deutliche Worte. Das Verfahren „gefährde die Arzneimittelversorgung“, be­tonte sie.

Schließlich seien zum Zeitpunkt des BMG-Beschlusses noch mehr als 20 sicherheitsre­levante technische Probleme beim CardLink-Verfahren nicht geklärt gewesen. Overwiening machte deutlich, dass beim CardLink-Verfahren in den vergangenen Monaten alle Gesellschafter der Gematik – bis auf das BMG – wiederholt auf erhebliche Sicherheitsbe­den­ken hingewiesen hätten.

„Die Meinung aller Expertinnen und Experten war klar: Ohne Zulassungsprüfung der erforderlichen Apps gefährdet das CardLink-Verfahren die Datensicherheit erheblich, gefährdet das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das E-Rezept und macht die Arzneimittelversorgung angreifbar, beliebig und somit unsicher“, erklärte sie.

Overwiening schrieb an die Parlamentarier, diese wüssten als Gesundheitsexperte im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wie angespannt die allgemeine Lage rund um die E-Rezept-Einführung sei. Entgegen der Darstellung des BMG sei das E-Rezept Verfahren alles andere als stabil.

In dieser fragilen Einführungsphase einen neuen, vierten E-Rezept-Einlöseweg einzuführen, der noch dazu die ungeprüften Smartphone-Apps von Drittanbietern einen direkten Zugang zur Telematikinfrastruktur gewähre, sei fahrlässig.

may/EB

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