Politik

Gesundheitskioske sollen niedrigschwellige Unterstützung bieten

  • Dienstag, 20. Juni 2023
/frank peters, stock.adobe.com
/frank peters, stock.adobe.com

Berlin – Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Gesundheitskioske sollen als niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention etabliert werden. Dies geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) hervor, welcher dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Diese Gesundheitskioske sollen im Zusammenwirken von Kommunen und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen errichtet werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Initiativrecht bei den Kommunen liegt. Ein gewisser Gestaltungsspielraum soll es ermöglichen, Besonderheiten vor Ort zu berücksichtigen – etwa durch Kioske als mobile Leistungsorte in Bussen.

Über die Einzelheiten zur Errichtung eines Gesundheitskiosks sollen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit dem Kreis oder einer kreisfreien Stadt im Benehmen mit dem PKV-Verband einen Vertrag abschließen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht von jährlichen Kosten in Höhe von rund 400.000 Euro pro Gesundheitskiosk aus. Davon soll die GKV mit 74,5 Prozent den Hauptanteil tragen – die Kommunen würden 20 Prozent und die PKV 5,5 Prozent übernehmen.

Ziel der Kioske ist es laut Gesetzentwurf, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen und die „organisationale Gesundheitskompetenz“ in der medizinischen Versorgung zu stärken. Möglich sein soll auch die „Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben im Rahmen ärztlicher Delegation“. Die Leitung der Gesundheitskioske soll jeweils eine Pflegefachkraft übernehmen.

Eine wissenschaftliche Auswertung und Begleitung durch einen „zu beauftragenden unabhängigen Dritten“ soll unter anderem die mit den Beratungsangeboten verbundenen Auswirkungen auf die Gesundheitskompetenz, Nutzungsverhalten und -intensität, Zufriedenheit sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu untersuchen.

Primärversorgungszentren sollen hausärztliche Versorgung unterstützen

Eine weitere geplante Regelung sieht vor, eine Rechtsgrundlage für die Errichtung von Primärversorgungs­zentren zu schaffen. Diese sollen neben der regulären hausärztlichen Versorgung zusätzliche „berufsgruppenübergreifende, koordinierte, kooperative und versorgungssteuernde Versorgungelemente“ bieten.

Die Primärversorgungszentren sollen laut Gesetzentwurf in Gebieten errichtet werden, für die im hausärztlichen Bereich eine eingetretene oder drohende Unterversorgung festgestellt wurde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen im Bundesmantelvertrag Einzelheiten und Voraussetzungen – etwa zu Anforderungen an die personelle und sächliche Mindestausstattung eines Primärversorgungszentrums – vereinbaren.

Ebenfalls im Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beinhaltet sind Regelungen, die den Berufsorganisationen der Pflege ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einräumen.

Die Patientenvertretung im G-BA soll das Recht erhalten, eine Beschlussfassung im Plenum einmalig zu ver-hindern. Dies solle eine erneute Auseinandersetzung mit den bestehenden Bedenken oder Einwänden der Patientenvertretung in den Gremien des G-BA ermöglichen, so heißt es im Entwurf.

Auch zu mehr Transparenz für gesetzlich Krankenversicherte bezüglich der Krankenkassen soll das Gesetz beitragen. Vorgesehen ist, dass die Kassen künftig jährlich einheitliche Kennzahlen und Informationen zu ihrer Service- und Leistungsqualität erheben. Diese Informationen sollen vom GKV-Spitzenverband „einheitlich und verbindlich“ in einer Richtlinie festlegt und jährlich auf einer digitalen Plattform veröffentlicht werden – so soll der Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen gestärkt werden.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung