Ärzteschaft

Chirurgen erwarten vom neuen Organspenderegister keine Verbesserung

  • Mittwoch, 13. März 2024
/dragonstock, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) erwartet vom neuen Organspenderegister keine wesentliche Verbesserung für Patientinnen und Patienten, die auf eine Transplantation warten. „Nur, weil nun etwas in ein Register eingetragen werden kann, erklären sich nicht automatisch mehr Menschen zur Organspende bereit“, sagte der DGCH-Generalsekretär Thomas Schmitz-Rixen.

Vielmehr hält die chirurgische Dachgesellschaft die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung in Kombination mit verstärkter Aufklärung der Bevölkerung für dringend notwendig. „Das bisherige Verfahren, die erweiterte Zustimmungslösung, hat erwiesenermaßen nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, so Schmitz-Rixen.

Ab dem 18. März 2024 kann jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, seinen Willen rechtssicher, freiwillig und kostenlos von zuhause im zentralen Organspenderegister hinterlegen. Voraussetzung ist, dass man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN verfügt.

In Deutschland gilt derzeit für die Organspende die „erweiterte Zustimmungslösung“. Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich.

Die DGCH weist zum Start des Registers auf die aktuellen Organspendezahlen und den Bedarf hin: Danach warten beinahe 8.400 Menschen in Deutschland auf ein neues Organ. Etwa 6.500 von ihnen benötigen eine neue Niere, knapp 900 brauchen eine neue Leber, fast 700 ein neues Herz.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die jede Organentnahme in Deutschland begleitet, verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 965 Spender. In den 45 Transplantationszentren wurden bundesweit 2.985 gespendete Organe eingepflanzt. „Die Lücke zwischen Spendern und Empfängern ist weiterhin viel zu groß“, zieht Schmitz-Rixen ein Fazit.

Die Ärzteschaft hat sich bereits im Jahr 2018 beim 121. Deutschen Ärztetag für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wir wünschen uns, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut ein Antrag aus dem Parlament heraus im Bundestag beraten wird“, betonte Schmitz-Rixen.

hil

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