Politik

Organspenderegister: Bundes­gesundheitsminister für weitergehende Lösung

  • Montag, 18. März 2024
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei der Vorstellung eines neuen Online-Registers für Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Organspendebereitschaft. /picture alliance, Michael Kappeler
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei der Vorstellung eines neuen Online-Registers für Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Organspendebereitschaft. /picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Das lange geplante Organspenderegister nimmt heute in einem ersten Schritt seinen Betrieb auf. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der sich seit Jahren für andere Strukturen in der Organspende einsetzt, machte jedoch auch heute kein Hehl daraus, dass nach seiner Ansicht das Onlineregister für eine Verbesserung der Mangelsituation in der Organspende nicht ausreicht. Dafür brauche es die Einführung einer Widerspruchslösung.

„Der Start des Organspenderegister ist ein wichtiger Meilenstein, um mehr Organspende möglich zu machen“, sagte Lauterbach heute. Das Register ermögliche es, schnell und zuverlässig die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders zu ermitteln. Keineswegs ersetze das Register jedoch bereits jetzt den Organspendeausweis.

„Anfangs wird es ihn nur ergänzen“, betonte der Minister ausdrücklich. Denn ab sofort können nur Bürgerinnen und Bürger mit einem Personalausweis mit eID-Funktion ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online eintragen und damit digital im Register hinterlegen. Der Eintrag in das Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Mit Fortschreiten der Digitalisierung des Gesundheitswesens, speziell mit der elektronischen Patientenakte und der Freischaltung der Gesundheits-ID, werde das Register dann in einer anderen Größenordnung genutzt werden können, versprach Lauterbach. Geplant ist dies für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September. Dann sollen Versicherte ihre Krankenkassen-App nutzen können, um ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register festzuhalten.

Es bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, betonte Lauterbach mit Blick auf weitere Maßnahmen. So warteten mehr als 8.000 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten aber nur 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet.

„Langfristig wird sich die Zahl der Organspenden nur erhöhen lassen, wenn die Widerspruchslösung eingeführt wird“, erklärte Lauterbach. „Nach wie vor halte ich die Widerspruchslösung für alternativlos. Sie ist der entscheidende Punkt.“ Das jetzt in Betrieb gehende Register könne jedoch die perfekte Art und Weise darstellen, eine künftige Widerspruchslösung umzusetzen.

„Bereits jetzt kann man sowohl seine Zustimmung als auch seinen Widerspruch zur Organspende in das Register eintragen“ erläuterte Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Man habe vorausgedacht, damit man später ­– im Falle der Einführung einer Widerspruchslösung in Deutschland – nicht von vorne anfangen müsse.

Das Organspenderegister, das am BfArM angesiedelt ist, genüge höchsten Anforderungen an die Datensicherheit, versicherte Broich. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten seien vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. „Die Daten des Organspenderegisters werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert.

Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können.“ Ab dem 1. Juli sollen dem Zeitplan zufolge alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspenderegister angebunden sein, um im Abrufportal mögliche Organspendeerklärungen suchen und abrufen zu können.

Das heute mit etwa zwei Jahren Verspätung in Betrieb gehende Register ist Teil eines Gesetzes zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, das das Parlament 2020 nach einer Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) als Zustimmungslösung beschlossen hatte.

Eine damals von Lauterbach mitgetragene Initiative des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zur Einführung einer Widerspruchslösung scheiterte. Erneute Initiativen zur Neuregelung der Organspende in Deutschland müssten aus der Mitte des Parlaments eingebracht werden, so Lauterbach heute.

Ende vergangenen Jahres hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, eine Widerspruchslösung für die Zulässigkeit der Organentnahme einzuführen. Das Länderparlament hat einen diesbezüglichen Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Änderungen im Transplantationsgesetz vorzunehmen.

„Trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), hat repräsentativen Umfragen zufolge nur rund ein Drittel der Bevölkerung eine selbstbestimmte Entscheidung über Organspende getroffen und in einem Organspendeausweis festgehalten“, schrieben die Länder. Alle die bisherigen Versuche, die Organspendesituation in Deutschland zu verbessern, seien gescheitert.

ER

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