Cholezystektomie: Genehmigung als Zweitmeiner kann beantragt werden

Berlin – Gesetzlich Versicherte haben ab Januar 2023 vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Ambulant oder stationär tätige Ärzte können die erforderliche Genehmigung für die Abrechnung entsprechender Beratungen ab Anfang nächsten Jahres bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beantragen.
Allerdings müssen für die Qualifizierung als Zweitmeiner bei der Cholezystektomie bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So erhalten lediglich Fachärzte der Inneren Medizin und Gastroenterologie, Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie sowie Kinder- und Jugendchirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugendgastroenterologie die entsprechende Genehmigung.
Darüber hinaus müssen die Medizinier die im Allgemeinen Teil der Zweitmeinungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegten generellen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen.
Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sind bei der Indikationsstellung auf den Anspruch zur Einholung einer Zweitmeinung hinzuweisen, betonte der G-BA.
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