Wieviele Ärzte für Zweitmeinungen zur Verfügung stehen

Berlin – In den Jahren 2018 bis 2020 haben bundesweit 248 Ärztinnen und Ärzte eine Zweitmeinungsgenehmigung für den Bereich der Mandeloperationen erhalten, 420 für die Frage nach Gebärmutterentfernungen und 255 für den Bereich der Schulterarthroskopie.
Das geht aus einem neuen Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt veröffentlicht hat.
Seit 2018 gilt die sogenannte Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können seither Zweitmeinungsleistungen abrechnen, wenn sie eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung haben.
Die KBV führt in ihrem Bericht auch auf, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner in den Zeitraum gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Häufigster Grund für eine Ablehnung war danach, dass neben der Vorlage eines gültigen Fortbildungsnachweises die erforderliche Weiterbildungsbefugnis fehlte.
Der G-BA weist daraufhin, dass Daten zu den weiteren Indikationen, bei denen Patientinnen und Patienten derzeit ebenfalls einen Anspruch auf eine Zweitmeinung haben, im nächsten Bericht berücksichtigt werden – nämlich bei der Frage nach der Implantation einer Knieendoprothese, nach Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom und bei Wirbelsäuleneingriffen.
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