Ärzteschaft

Zweitmeinungsprojekt eKonsil Urologie in die Regelversorgung aufgenommen

  • Donnerstag, 22. Dezember 2022
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
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Berlin/Düsseldorf – Künftig können vor der Behandlung von Hodentumoren, Peniskarzinomen und metastasierten Nierenzellkarzinomen digitale Konsile für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Telekonsilien-Vereinbarung über das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung, dem einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), abgerechnet werden.

„Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht, um deutschlandweit höchste Qualität bei der uro-onkologischen Versorgung unserer Patienten zu ermöglichen“, erklärte der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU), Maurice Stephan Michel.

Dass urologische Telekonsile künftig innerhalb der Regelversorgung durchgeführt und abgerechnet werden können, setze neue finanzielle Anreize für das Einholen einer Expertenmeinung auf dem aktuellsten Leitlinienstand, kommentierte die Mitinitiatorin des eKonsils, Susanne Krege, die Neuerung. Dies werde Überlebenschancen und Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

Gerade bei der Behandlung von eher selten auftretenden Tumoren wie dem Hodentumor und dem Peniskarzinom sei es herausfordernd, bundesweit die neuesten Therapieoptionen vorzuhalten.

Den Übertritt von Telekonsilien in die Regelversorgung hat der Gesetzgeber Ende 2020 mit dem Inkrafttreten der Telekonsilien-Vereinbarung ermöglicht, welche die Abrechnung von eKonsilen über den EBM erlaubt. Voraussetzung ist unter anderem die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), mit der die Konsile ausschließlich über sichere elektronische Informations- und Kommunikationstechnologien eingeholt werden.

Nach wenigen erforderlichen Ergänzungen bei der Datenerfassung steht die TI-Anbindung des eKonsils Urologie nun bevor und soll laut Berufsverband voraussichtlich noch im 1. Quartal 2023 erfolgen.

EB/aha

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