Zweitmeinung künftig vor geplanter Entfernung der Gallenblase möglich

Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte haben voraussichtlich ab Januar vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Dabei prüfen die sogenannten Zweitmeiner, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Ambulant oder stationär tätige Ärzte können ab Januar bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
Vorausgesetzt, sie sind in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert und mindestens fünf Jahre nach dem Facharztstatus in ihrem Gebiet unmittelbar in der Patientenversorgung tätig gewesen: Innere Medizin und Gastroenterologie, Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugendgastroenterologie.
Laut G-BA wird in Deutschland jährlich bei circa 200.000 Patienten die Gallenblase entfernt – das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich. Dabei handelt es sich überwiegend um einen planbaren Eingriff, der nicht umgehend vorgenommen werden muss.
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