Thüringen will Gleichstellung von Menschen mit Behinderung voranbringen

Erfurt – In Thüringen sollen künftig Gebäude der öffentlichen Landesverwaltung, die gebaut oder umgebaut werden, barrierefrei gestaltet werden. So sieht es ein neues Gesetz vor, das gestern im Thüringer Landtag verabschiedet wurde.
Außerdem sollen mit den neuen Regeln Behörden verpflichtet werden, Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Gebäude zu erstellen. Mit dem umfangreichen Gesetz sollen auch Vorgaben durch die UN-Behindertenkonvention umgesetzt werden, es zielt im Kern auf eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) betonte, es gehe darum, Barrieren abzubauen, damit Menschen mit Behinderung teilhaben können an der Gesellschaft – und zwar „voll und wirksam und in allen Bereichen“. Mit dem Gesetz werden die Landkreise und kreisfreien Städte dazu verpflichtet, Maßnahmenpläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu erstellen.
Die CDU-Fraktion kritisierte den Gesetzentwurf als zu spät und reichte einen eigenen Änderungsantrag ein. So forderte die CDU-Fraktion unter anderem eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit und eine Stärkung der Behindertenbeauftragten in den Kommunen, wie die CDU-Abgeordnete Beate Meisner sagte. Der Antrag der CDU-Fraktion fand keine Mehrheit im Parlament.
In Thüringen leben nach Angaben des Thüringer Sozialministeriums derzeit etwa 380.000 Menschen mit amtlich festgestellten Behinderungen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: