Lauterbach bläst Gespräche über Coronaimpfvergütung vorerst ab

Berlin – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen müssen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht mehr zum Rapport antreten. Grund sind die Fortschritte in den Verhandlungen über die Vergütung für Coronaimpfungen in der Regelversorgung.
Kurz vor Ostern hatte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch enttäuscht darüber gezeigt, dass Krankenkassen und KVen sich in damals fast allen Regionen nicht auf eine Vergütung für Coronaimpfungen hatten einigen können. Weil er nicht wolle, dass es zu einer Impflücke komme, habe er die Partner der Selbstverwaltung daher „zum Gespräch gebeten“, so der Minister.
„Dass man sich in einer solchen zentralen Frage, die ja schon lange Zeit anstand, nicht einigen konnte, habe ich mit einer gewissen Enttäuschung wahrgenommen und daher habe ich das Gespräch jetzt auch veranlasst. Der Minister betonte, er habe in der Frage „nur die Rechtsaufsicht“. Sonst wäre das „anders abgelaufen“.
„Zur Vergütung von COVID-19-Impfungen waren bislang keine Gespräche erforderlich“, sagte heute ein BMG-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt. Entgegen der sich vor Ostern abzeichnenden fehlenden Einigung bezüglich der künftigen Vergütung von COVID-19-Impfungen seien inzwischen „erfreulicherweise“ in vielen Ländern entsprechende Verträge abgeschlossen worden oder die Verhandlungen befänden sich kurz vor dem Abschluss.
Man beobachte die Lage aber „sehr aufmerksam und werde, „falls notwendig, zeitnah aktiv auf die betreffenden Parteien der Selbstverwaltung zugehen“, hieß es.
Hintergrund ist, dass der Bund ab dem 8. April nur noch die Coronaimpfstoffe finanziert, nicht aber die Impfleistungen durch die Ärzte selbst. Diese findet seitdem in der Regelversorgung statt und sollte im Kollektivvertrag entsprechend abgegolten werden. In den elf Ländern, in denen es bislang keine Einigung gibt, erhalten die Patienten eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei Schutzimpfungen haben die Krankenkassen den Sicherstellungsauftrag. Daher werden die Impfvereinbarungen auf regionaler Ebene zwischen den Vertragspartnern – Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Landesverbände der Krankenkassen – verhandelt.
Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Westfalen-Lippe verständigt. In den anderen elf Bundesländern gibt es bisher keine Einigung. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip.
Aus Hessen heißt es, die Verbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen und die KV ständen noch in Verhandlungen, wie das Sozialministerium betonte. Auch in Sachsen-Anhalt sei man mit den Krankenkassen weiter in Gesprächen, um eine Lösung zu finden, teilte die KV heute mit. Im Saarland rechnet das saarländische Gesundheitsministerium in der nächsten Woche mit einer Einigung.
Wie ein Sprecher des Ersatzkassenverbandes in Mecklenburg-Vorpommern heute sagte, gab es bei einem neuerlichen Treffen am heutigen Tag noch keine Einigung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über das Ärztehonorar für die Coronaimpfung. Für den 2. Mai seien weitere Gespräche dazu vereinbart.
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