Coronaimpfung: Einigung auf Vergütung in weiteren Bundesländern

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern und die jeweiligen Krankenkassen haben sich heute auf die Vergütung der Niedergelassenen für die Coronaimpfung verständigt. Das bestätigten ein Sprecher des Ersatzkassenverbandes in Mecklenburg-Vorpommern sowie Kassen und KV in Baden-Württemberg.
Die Ärzte erhalten demnach in Mecklenburg-Vorpommern zu den zehn Euro je Impfung vorübergehend fünf Euro zusätzlich für einen erhöhten Organisationsaufwand. Grund sei, dass Coronaimpfdosen noch immer nicht einzeln verfügbar seien, sondern fünf bis sechs Dosen umfassten, hieß es.
Einmal geöffnet, müssten mehrere Patienten hintereinander geimpft werden, damit der Impfstoff nicht weggeworfen werden muss. Nach der Einigung von heute müssten nun noch die Unterschriften unter das Papier geleistet werden, so der Sprecher weiter. Das könne noch einige Tage in Anspruch nehmen.
Mit der Neuregelung wurde auch das Honorar für die Grippeschutzimpfung erhöht. Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund acht Euro gezahlt, künftig werden es dann zehn Euro sein. Diese Vereinbarung wurde auch in anderen KV-Regionen beschlossen.
In Baden-Württemberg wurde ein Gesamtpaket abgeschlossen, das neben einer Vergütung für die Coronaimpfungen auch eine rückwirkende Vergütungserhöhung der Schutzimpfungen gegen Influenza und Hepatitis B zum 1. April 2023 vorsieht, die 2024 angehoben wird.
In diesem Jahr können die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg für die Impfungen gegen Hepatitis und Influenza 9,50 Euro pro Impfung berechnen, für die Coronaimpfung durch den erhöhten Dokumentationsaufwand und den Mehraufwand bei der Impfstoffbestellung 15,50 Euro. Ab 2024 erhöhen sich Beträge jeweils um 0,50 Euro. Die Zuschläge werden so lange vergütet, wie es den Mehraufwand im Zusammenhang mit den COVID-19-Schutzimpfungen gibt.
Der Vorstandsvorsitzenden der KV Baden-Württemberg, Karsten Braun, bewertet es als positiv, dass die Einigung über die eigentliche Coronaimpfung hinausgeht. „Wir haben ein größeres Rad gedreht, als zwingend erforderlich gewesen wäre, indem wir uns auch über die Influenza- und die Hepatitis-B-Impfung verständigt haben“, sagte er.
Für den Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck, zeigt die Einigung, „dass sich die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen immer wieder bewährt“. „Die Politik erwartet von uns, dass wir unseren Aufgaben gerecht werden und mit unseren Partnern Lösungen finden. Das funktioniert in Baden-Württemberg sehr gut.“
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha zeigte sich „erleichtert und dankbar“, dass den Kassen und der KV Baden-Württemberg „endlich eine Einigung über die Vergütung von Coronaimpfungen und weiteren Impfungen gelungen“ sei. Er bat die Praxen, die Impfungen auch weiterhin tatsächlich anzubieten.
Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.
Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich mittlerweile neben Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die KVen in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Sachsen, Westfalen-Lippe und Nordrhein mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für Coronaimpfungen verständigt.
In den sechs KV-Regionen, in denen sich bisher keine Einigung gibt, erfolgt die Abrechnung für die Coronaimpfungen über das Kostenerstattungsverfahren via Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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