Politik

COVID-19: KMK beschließt Hygienemaßnahmen für kommendes Schuljahr

  • Mittwoch, 15. Juli 2020
/vectorfusionart, stock.adobe.com
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Bonn – Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat gestern einen gemeinsamen „Rahmen für aktualisierte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen“ für die Länder beschlossen. Die­ser soll als Orientierung bei der Erstellung und Überarbeitung von schulischen Infekti­ons­schutz- und Hygieneplänen für das Schuljahr 2020/2021 dienen.

„Es ist unsere Aufgabe, das Recht auf Bildung mit den notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus in Einklang zu bringen. Das machen wir mit dem gemeinsamen Rahmenplan“, erläuterte Stefanie Hubig (SPD), KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin.

Ein weitestgehender Normalbetrieb mit Unterricht in Präsenzform könne nur dann funkti­o­­nieren, wenn in den Schulen vor Ort die geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus erfordere es die dynamische Entwicklung der Coronapandemie, dass die Kultusminister das Infektionsgeschehen in Absprache mit den Gesundheitsbe­hör­­den „weiterhin lokal, regional und landesweit sehr genau“ beobachten.

Auf Detailregelungen hat die KMK „vor dem Hintergrund spezifischer Gegebenheiten vor Ort bewusst verzichtet“. Maßgeblich sollen die jeweiligen landesspezifischen Regelungen sein. Generell sollen Schulleitungen sowie Pädagogen bei der Umsetzung von Infektions­schutz- und Hygieneplänen mit gutem Beispiel vorangehen und so die Schüler motivie­ren, die Hygienehinweise ernst zu nehmen und ebenfalls umzusetzen.

Dies betrifft etwa den Verzicht auf Körperkontakt, das Einhalten der Husten und Nieseti­kette sowie die gründliche Händehygiene. Das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung soll dann erfolgen, wenn dies länderseits in einer rechtlichen Regelung vorgesehen ist. Zu­dem sollen alle Räume der Schulen regelmäßig und gründlich belüftet sowie gereinigt werden. Um die Hygienemaßnahmen zu unterstützen, sollen in den Sanitärbereichen aus­reichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt werden.

Die KMK stellt in dem Beschluss fest, das auch Schüler mit Grunderkrankungen der Schul­­pflicht unterliegen. Im Einzelfall müsse durch die Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärzten kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit ein mög­liches gesundheitliches Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit Isolation der Schüler zwingend erforderlich macht.

Der Deutsche Lehrerverband forderte in einer ersten Reaktion weitreichendere Konzepte. Es brauche „deutlich umfassendere Innovationen in grundlegenden pädagogischen, tech­nischen, gesundheitsrelevanten und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen“ als die vorgestellten KMK-Hygienestandards. Kernelement des vom Verband selbst vorgelegten Zehn-Punkte-Plans ist ein „digital unterstützter Präsenzunterricht als Regelfall“.

Moderner Unterricht verlange den Einsatz von digitalen Medien – die Schulen und die Lehrer müssten darauf in den Ferien vorbereitet werden. Sinnvoll seien in diesem Zu­sammenhang auch digitale Sprechstunden zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern sowie der Aufbau von Förderangeboten. Hierfür benötige man entsprechende finanzielle Mittel.

Der Lehrerverband fordert zudem, die Voraussetzungen für wöchentliche freiwillige Coro­natests an den Schulen zu schaffen. Im Notfall könne der Präsenzunterricht aufgrund der von Kultus- und Gesundheitsbehörden regional beurteilten Infektionslage phasenweise durch Fernunterricht ersetzt werden – mit Teilnahmepflicht, verbindlich zu erreichenden Kompetenzzielen und klaren Vorgaben für Leistungserhebungen und -bewertungen.

aha

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