DAK-Gesundheit will Kassenfinanzen durch mehr Wettbewerb bei Arzneimitteln stärken

Berlin – Die DAK-Gesundheit empfiehlt sogenannte Fokuslisten, die den Anstieg der Arzneimittelkosten im Budget der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch höheren Wettbewerbsdruck bremsen sollen. Die Pharmaindustrie widerspricht vehement.
Das DAK-Modell ziele darauf ab, den Preiswettbewerb zwischen therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln zu erhöhen. Demnach soll bei bestimmten Selektivvertragsmodellen innerhalb von Wirkstoffclustern jeweils ein bevorzugtes „Fokusarzneimittel“ ermittelt werden, für das ein vertraglicher Rabatt gilt und auf das ein Teil der Verordnungen dann umgelenkt wird.
Die „Fokusarzneimittel“ sollen als wirtschaftliche Orientierung innerhalb therapeutisch vergleichbarer Behandlungsoptionen dienen, wobei medizinische Ausnahmen zulässig bleiben sollen. Ökonomischer Wettbewerb würde damit teilweise in Marktphasen verlagert, in denen einzelne Arzneimittel noch unter Patentschutz stehen, heißt es in einer Vertiefungsanalyse zum diesjährigen DAK-AMNOG Report.
In diesem wurde das Fokuslisten-Selektivvertragsmodell beispielhaft für die Indikationsbereiche rheumatoide Arthritis, Dermatologie und Migräne durchgerechnet. In allen drei Indikationsbereichen gebe es mehrere hochpreisige, zielgerichtete Therapieoptionen, heißt es in der Analyse. Für die Eignung eines solchen Modells sei dabei nicht die pharmakologische Identität der Wirkstoffe entscheidend, sondern ihre therapeutische Vergleichbarkeit in der Versorgungspraxis.
Ein Fokuslistenmodell sei insbesondere dort plausibel, wo mehrere Arzneimittel in ähnlichen klinischen Situationen als alternative Behandlungsoptionen eingesetzt werden. Die Wirkstoffgruppen könnten sich zwar im molekularen Wirkmechanismus unterscheiden, könnten jedoch innerhalb bestimmter Therapielinien als alternative zielgerichtete Therapieoptionen eingesetzt werden.
Ziel: mehr Wettbewerb
„Die Modelllogik unterstellt daher keinen beliebigen Austausch von Arzneimitteln, sondern einen Wettbewerb zwischen solchen Therapieoptionen, die in der klinischen Versorgung grundsätzlich nebeneinander stehen“, schreiben die Autorinnen und Autoren.
Auf Basis monatlich aggregierter Abrechnungsdaten der DAK-Gesundheit berechneten sie für das Indikationsgebiet rheumatoide Arthritis mögliche Einsparungen zwischen 62 und 230 Millionen Euro im Referenzjahr 2024.
62 Millionen wären demnach bei einem angenommenen Rabatt von fünf Prozent und 40 Prozent umgeleiteter Verordnungen zu erwarten gewesen, 230 Millionen Euro bei einem zwanzigprozentigen Rabatt und 80 Prozent Umlenkung. In der Indikationsgruppe Dermatologie wären demnach Einsparungen zwischen 37 und 202 Millionen Euro möglich gewesen, bei Migräne zwischen 24 und 62 Millionen Euro.
Am Beispiel der rheumatoiden Arthritis zeige sich, dass in Marktsegmenten ohne ausgeprägten Generika- oder Biosimilarwettbewerb grundsätzlich ein zusätzlicher Wettbewerbsraum entstehen könne, in dem ein Fokuslistenmodell Preis- und Verordnungseffekte auslösen könne.
Gleichzeitig würden die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Höhe der simulierten Einsparungen weniger vom Rabattsatz selbst als vielmehr vom realistisch erreichbaren Umsetzungsgrad der Verordnungssteuerung abhänge. Eine Steuerung ist der Analyse zufolge über Maßnahmen wie die Beeinflussung der Informationslage, die Sichtbarkeit in der Praxissoftware, Anreize sowie Steuerungs- und Prüfmechanismen möglich.
„Die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel steigen weiter stark an und es braucht dringend neue Steuerungsinstrumente. Die Finanzkommission Gesundheit sollte das Potenzial von Fokuslisten in ihren Reformvorschlägen berücksichtigen“, sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.
In der Pharmaindustrie treffen die Vorschläge auf Ablehnung. „Wenn man den Preis über den Nutzen stellt, riskiert man schlechtere Behandlungsergebnisse“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, Dorothee Brakmann. „Damit wird das AMNOG ad absurdum geführt und eine Rationierung durch die Hintertür eingeführt.“
Patientinnen und Patienten würden Gefahr laufen, künftig nicht mehr die für sie medizinisch passende Therapie zu bekommen, sondern das für die Kasse günstigste Arzneimittel. „Nicht mehr die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die beste Therapie, sondern die Krankenkasse nach den Kosten“, so Brakmann.
Besonders bei chronischen und schweren Erkrankungen seien aber die individuelle Wirkstoffwahl, Nebenwirkungsprofil und Therapiesequenz entscheidend für den Behandlungserfolg.
Über mögliche Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird seit Monaten gestritten. Vorschläge gibt es sowohl von Ärzteverbänden als auch Kliniken, Krankenkassen und der Politik. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verwies zuletzt immer wieder auf die einberufene Finanzkommission. Diese soll bis Ende März ihre Vorschläge vorlegen, wie die Politik das Gesundheitswesen sanieren kann.
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