Politik

Darlehen für pflegende Angehörige sind ein Flop

  • Montag, 29. Januar 2018
/Ekkapon, stock.adobe.com
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Hamburg – Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, nutzen offenbar selten das Angebot des staatlichen zinslosen Darlehens für einen Verdienstausfall. Seit 1. Januar 2015 wurden 754 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingereicht, 618 bewilligte die Kölner Behörde, wie der Spiegel berichtete.

In Deutschland gibt es laut Bericht rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige, gut zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen oder durch ambulante Dienste versorgt. Das zinslose Darlehen soll es Beschäftigten erleichtern, für die Zeit der Pflege aus dem Beruf auszusteigen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt, die Empfänger müssen es nach Ende der Freistellung ebenfalls in Raten wieder zurückzahlen.

Die geringe Resonanz zeigt dem Magazin zufolge, dass diese Bedingungen nicht attraktiv für die Betroffenen sind. Zum Vergleich: 2016 machten rund 1,64 Millionen Väter und Mütter, die ihre kleinen Kinder betreuen, Gebrauch von der Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Der Unterschied sei demnach jedoch, dass diese Zahlungen für die Lohneinbußen nicht zurückgezahlt werden müssten.

Die gesetzliche Darlehensregelung für pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ist nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz gescheitert. „Das Konzept: Arbeitet weniger, um eure Angehörigen zu pflegen und die Versicherung gibt euch dafür einen Kredit, funktioniert nicht. Wenn das nur 300 pflegende Angehörige im Jahr in Anspruch nehmen, ist das ein Armutszeugnis für die Politik“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, haben Anspruch auf eine Auszeit im Beruf. Der Verdienstausfall kann auf Antrag durch ein zinsloses Darlehen ausgeglichen werden. 2015 gingen Bundesgesundheits- und -familienministerium von 360.000 berufstätigen Pflegenden aus. Neuere Zahlen sind derzeit nicht bekannt.

kna/dpa

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