Politik

Debatte um höhere Cannabisgrenzwerte im Straßenverkehr hält an

  • Montag, 8. April 2024
/cendeced, stock.adobe.com
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Berlin – Die Debatte um die von einer Expertenkommission empfohlenen Anhebung des Cannabisgrenzwerts im Straßenverkehr ebbt nicht ab. Die Union erneuerte ihre Kritik, es gibt aber auch Befürworter.

„Dass sich die Verkehrssicherheit für jedermann damit nachhaltig verschlechtern wird, bestreitet niemand“, sagte der verkehrspolitische Sprecher, Thomas Bareiß (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Ich bin der Auffassung, dass man Konsum und Verkehrssicherheit schwer unter einen Hut bekommt.“

Die Kommission hat eine Erhöhung auf 3,5 Nanogramm des Cannabiswirkstoffs THC pro Milliliter im Blutse­rum vorgeschlagen. Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Pro­mille. Bareiß plädierte dafür, die derzeitige Regelung von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum beizu­behalten.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte den Funke-Zeitungen, er erwarte „fatale Auswirkungen“ der Cannabisteillegalisierung auf die Unfallzahlen. „Das war ein Grund, warum ich von Anfang an klar gegen die Freigabe war.“

Der Vize-Fraktionschef der SPD-Bundestagsfraktion, Detlef Müller, sprach sich hingegen für den Vorschlag der Kommission aus. „Der Grenzwert für die im Straßenverkehr zulässige THC-Höchstmenge im Blut sollte sich an den Vorschlägen der Expertengruppe orientieren, die auf einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien basieren“, sagte Müller den Funke-Zeitungen.

„Dringend eine Lösung“ müsse aber in Fragen im Bereich der Regelungen und Grenzwerte für den Mischkon­sum von Alkohol und Cannabis gefunden werden, fuhr Müller fort. Auch die Empfehlung der Kommission, in­wieweit ein absolutes Alkoholverbot bei Cannabiskonsum insbesondere bis zum 21. Lebensjahr gelten soll, diskutiere die SPD-Fraktion.

Zentral seien außerdem klare Vorgaben für Fahrpersonal im öffentlichen Verkehr mit Bussen, Bahnen und Straßenbahnen. „Für die Sicherheit sollte klar geregelt sein, dass THC im Dienst verboten bleibt.“

afp

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