Union lehnt höheren Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr ab

Berlin – Einzelne Stimmen in der Union haben sich bereits gegen eine Erhöhung des Cannabisgrenzwertes im Straßenverkehr ausgesprochen. Nun untermauern CDU und CSU im Bundestag ihre Position mit einem Antrag für das Parlament.
Aus Sicht von CDU und CSU stellt die Anhebung des Cannabisgrenzwertes das „individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer“.
Die Abgeordneten verweisen auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgeht. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen.
Internationale Studien zeigen der Union zufolge, dass die Zunahme der Verbreitung des Cannabiskonsums als Folge der Legalisierung auch mit einer Zunahme der Verkehrsrisiken einhergehe. Dadurch werde das Ziel der „Vision Zero“, der Sicherheitsstrategie zur Vermeidung der Zahl schwerer und tödlicher Unfälle im Straßenverkehr, untergraben.
Stattdessen bedarf es der Union zufolge „eines sensiblen Umgangs mit dem Rauschgift – insbesondere im Straßenverkehr“. „Das Verkehrsrecht muss weiterhin deutlich machen, dass Fahruntüchtigkeit sanktioniert wird“.
Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.
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