Politik

Bundesrat verschiebt erneut Abstimmung über besseren Kinderschutz

  • Freitag, 22. September 2017
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Berlin – Der Bundesrat hat abermals kurzfristig das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen von seiner Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher heute nicht zur Abstimmung über die Reform, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte. Schon in der Juli-Sitzung hatten die Länder die Abstimmung verschoben. Grund für die erneute Absage sei noch „weiterer Beratungsbedarf“, wie eine Sprecherin auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes erklärte.

Das Gesetzgebungsverfahren ist dem Bundesrat zufolge mit der heutigen Absetzung noch nicht gescheitert. Die Länderkammer könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen – auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages, wie es hieß. Der Bundestag will mit dem Gesetz Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt schützen und in ihren Rechten stärken.

Mehr Klarheit über Ausnahmen von der Schweigepflicht

Die Novelle sieht unter anderem vor, dass Jugendämter und Kinderärzte künftig intensiver zusammenarbeiten. Ärzte erhalten damit mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht.

Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen stehen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung. Sie haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe – auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

Verbessern soll sich auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz. Der Bundestagsbeschluss stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher.

Kinder, Jugendliche und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sollen gegen alle Formen der Gewalt geschützt sein. Dies sollen die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen; ebenso die Träger der Unterkünfte - vor allem durch Anwendung von Schutzkonzepten.

Die geplante Reform verankert Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist es, die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterzuentwickeln und Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen zu schaffen.

may/EB

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