Politik

Digitalbehörden wollen sich besser koordinieren

  • Montag, 15. Januar 2024
/Siarhei, stock.adobe.com
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Berlin – Sechs Bundesbehörden mit Bezug zur Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wollen ihre Arbeit künftig besser koordinieren. Dazu haben sie heute das „Digital Cluster Bonn“ gegründet.

Von der Digitalisierung des Gesundheitswesens über Cybersicherheit in der Verwaltung bis zur Regulierung von Onlineplattformen entstehen den Behörden Aufgaben, die nicht in Einzelzuständigkeiten gedacht werden können, sondern zunehmender Koordinierung und Harmonisierung bedürfen. Dem wollen die sechs Beteiligten Behörden – alle mit Sitz in Bonn – in den kommenden Jahren mehr als zuvor Rechnung tragen.

Dazu hatten sich die Leiterinnen und Leiter der Behörden heute versammelt, um ein Memorandum of Under­stan­ding (MoU) zu unterzeichnen. Zu ihnen gehörten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), das Bundeskartellamt (BKartA), die Bundesnetzagentur (BNetzA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie das Bundesamt für Justiz (BfJ).

„Insbesondere angesichts vielfältiger neuer Vorgaben in den Bereichen Daten- und Plattformregulierung sowie angesichts der Herausforderungen der Binnendigitalisierung der Behörden scheint eine engere Vernetzung im Digitalbereich geboten, die auf den existierenden Arbeitsbeziehungen der beteiligten Behörden aufbaut, zu­gleich aber ein höheres Maß an behördlicher Zusammenarbeit und konsistenter Rechtsanwendung im Digital­bereich sichert“, heißt es in dem Memorandum.

Einer der Schwerpunkte der Initiative werden der Bereich Regulierung und Aufsicht sein. Eine Vielzahl neuer Gesetze und Rechtsakte wie der „Digital Markets Act“, der „Digital Services Act“, der „Data Act“ oder der „Artificial Intelligence Act“ müssten in Verwaltungshandeln umgesetzt werden – und die Behörden dazu ressortübergrei­fend zusammenarbeiten.

Das Digital Cluster solle ihnen ermöglichen, ihr jeweiliges Know-how einzubringen, Wissen und Erfahrungen zu teilen und so eine gemeinsame Haltung zu erarbeiten, die es dann ermöglicht, die Gesetze zur Digitalisierung kohärent anzuwenden.

Außerdem wollen sich die Mitglieder noch enger zur digitalen Transformation ihrer eigenen Behörden abspre­chen. Aufbauend auf dem Memorandum solle der Informations- und Erfahrungsaustausch bei Projekten geför­dert werden.

Neben dem Austausch von Musterlösungen („Best Practice“) versprechen sie sich dabei Fortschritt durch eine engere Zusammenarbeit bei konkreten Vorhaben wie einem modernen Prozess- und Datenmanagement oder dem Einsatz von zentral bereitgestellten Standardkomponenten, digitalen Diensten und Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung.

„Dass wir in einigen Bereichen nicht vorwärtsgekommen sind, hängt auch damit zusammen, dass wir in ver­schiedenen Bereichen keine Standardisierung haben“, erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, heute bei der Unterzeichnung des Memorandums. „Wir würden uns manchmal auch wünschen, dass der Markt Standards entwickelt, an die sich alle halten.“

Das gelte auch für die digitale Kommunikation, betonte BSI-Präsidentin Claudia Plattner. „Wir haben genau deshalb Sicherheitsprobleme, weil es diese Standards nicht gibt“, sagte sie. „Die Frage ist, wie wir durch solche Standards ein gewisses Grundlevel in die digitale Sicherheit hereinbringen.“

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte, dass es ebenso wichtig sei, Strukturen zur besseren Bereitstellung von Daten zu schaffen, für die wissenschaftliche Forschung genauso wie für unternehmerische Interessen.

Das neue Format soll dabei laut Memorandum insbesondere der verstärkten Zusammenarbeit im Digitalbereich durch Ermöglichung eines Informations- und Erfahrungsaustausches dienen. So sollen die Behörden durch die Bündelung von Fachwissen und Ressourcen ihre Aufgaben effektiver wahrnehmen können und durch effizien­tere behördliche Rechtsdurchsetzung unter Nutzung des kollektiven Fachwissens Synergien schaffen.

Insbesondere solle es einen verbesserten Informationsaustausch über Entwicklungen im Digitalbereich geben, die von gemeinsamem Interesse sind. Ein verstetigter Wissenstransfer soll die Beteiligten bei der Ausübung ihrer jeweiligen Aufgaben unterstützen, der Austausch zu behördeninternen Digitalisierungs­herausforderungen und -projekten verbessert werden und gemeinsame Sichtweisen zur Förderung kohärenter Ansätze zur Rechts­anwendung im Digitalbereich entwickelt werden.

Das Endziel sei „eine unsichtbare Koordination, bei der alles ineinandergreift“, sagte Kelber. Die Präsidentin des Bundesamts für Justiz, Veronika Keller-Engels, erklärte, es gehe letztlich auch darum „über die eigenen behörd­li­chen Zuständigkeiten hinaus auch andere Perspektiven mitzudenken“, wie er sagte. „Ich glaube, diesen langen Atem braucht man, um erfolgreich zu sein und gute Ergebnisse zu erzielen.“

Die künftige Zusammenarbeit soll in themenbezogenen Kooperationsgruppen auf Arbeitsebene erfolgen, die auch ad hoc eingesetzt werden können. Auch gemeinsame öffentliche Veranstaltungen wie Workshops oder bi- beziehungsweise multilaterale Positionspapiere sollen helfen, Themen von gemeinsamem Interesse zu konkre­ti­sieren.

Einmal jährlich soll die Zusammenarbeit auf Leitungsebene zudem im Rahmen einer Jahreskonferenz der Be­hörden stattfinden. Sie soll auch der Identifizierung etwaiger konkreter Zusammenarbeitsbedarfe sowie der Vorstellung und Evaluierung der erfolgten Kooperation dienen.

Das Format ist vorerst auf drei Jahre angelegt und soll evaluiert werden. Wenn die Evaluierung dem nicht entgegensteht, soll der Digital Cluster daraufhin um weitere drei Jahre verlängert werden.

lau

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