Digitaler Transformationsprozess in ambulanter Versorgung soll gefördert werden

Berlin – Mit einem sogenannten Zukunftsfonds digitale Gesundheit soll die digitale Transformation und die IT-Sicherheit in der Gesundheitsversorgung mit Fokus auf den ambulanten Bereich vorangetrieben werden. Dies sieht der Entwurf für ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Dem Fonds sollen ab dem Jahr 2027 jährlich 25 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt werden – im Gegenzug wird allerdings die Finanzierung des Innovationsfonds um dieselbe Summe gekürzt.
„Der Zukunftsfonds digitale Gesundheit dient der Entwicklung, Erprobung, Evaluation und Skalierung digitaler Anwendungen, der Errichtung und Weiterentwicklung von digitalen Infrastrukturen sowie der Förderung der IT-Sicherheit in der Gesundheitsversorgung“, heißt es im Gesetzentwurf.
Insbesondere sollen mit dem Fonds Vorhaben gefördert werden, die die praktische Umsetzbarkeit digitaler Lösungen im Versorgungsalltag und digitale Transformationsprozesse in Einrichtungen der ambulanten Versorgung stärken, Standards im Gesundheitswesen und die IT-Sicherheit im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung fördern sowie eine schnelle Erprobung, Evaluation und Skalierung relevanter Anwendungen ermöglichen.
Förderfähig sollen nur solche Vorhaben sein, bei denen eine wissenschaftliche Begleitung und Vorschläge für einen Ergebnistransfer der Vorhaben erfolgt. Dabei soll gelten, dass sowohl Neuentwicklungen als auch Weiterentwicklungen sowie Skalierungen bestehender Lösungen und die Erprobung im ambulanten Versorgungssetting gefördert werden können.
Für die Bewertung und Bewilligung der Fördervorhaben soll ein sogenanntes „Digital Health Council“ zuständig sein. Laut Gesetzentwurf würden diesem jeweils ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV), der Gesellschaft für Telematik sowie der Gesundheitsindustrie angehören.
Wie im Entwurf betont wird, ist die Aufzählung der förderfähigen Vorhaben nicht abschließend, um dem „Digital Health Council“, „den notwendigen Beurteilungsspielraum zu belassen, auf neue technologische Entwicklungen und Versorgungsbedarfe reagieren zu können“. Die Kompetenz zur Festlegung von Rahmenvorgaben und Förderschwerpunkten soll allerdings beim BMG liegen.
Um die Finanzierung des geplanten neuen Fonds zu stemmen, sollen die dem Innovationsfonds zur Verfügung stehenden Mittel ab dem Jahr 2027 dauerhaft auf 75 Millionen Euro pro Jahr abgesenkt werden.
Damit würde sich das Fördervolumen im Rahmen einer Regelungskaskade auf nur noch knapp 40 Prozent der ursprünglichen Summe zubewegen: Mit der Begründung, dass der Ausgabenanstieg der Krankenkassen begrenzt werden müsse, wurde die Fördersumme des Innovationsfonds bereits durch das Ende 2025 beschlossene Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege einmalig im Jahr 2026 von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro abgesenkt.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde diese Regelung verstetigt und das ab dem Jahr 2027 zur Verfügung stehende jährliche Fördervolumen dauerhaft auf 100 Millionen Euro jährlich reduziert.
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