Digitalisierung: Zi-Chef macht sich für Förderung vor Sanktionierung stark

Berlin – Schlecht gemachte Digitalisierung gefährde „hier und jetzt“ die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten, warnte heute Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Um dem vorzubeugen, solle der Gesetzgeber prüfen, ob nicht auch bei den Arztpraxen Förderung vor Sanktionierung gelten sollte.
Der Zi-Vorstandsvorsitzende äußerte sich anlässlich der für übermorgen geplanten abschließenden Lesung des Digitalgesetzes (DigiG) im Bundestag. „Eine hoch störanfällige, weil technisch schlecht ausgereifte Digitalisierung kann zu einem der größten Stressfaktoren in der Versorgung von Patientinnen und Patienten werden. Das zeigen aktuelle Befragungen des Zi.“ Bei den bis dato am häufigsten genutzten Softwaresystemen komme es für die Mehrheit der Praxen fast wöchentlich zu Systemabstürzen.
Wenn die Regierungskoalition in dieser „äußerst angespannten Situation“ mit dem komplexen Gesetzgebungsverfahren zur beschleunigten Digitalisierung „auf Biegen und Brechen“ die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend einführen wolle, so habe dies das Potenzial, die ambulante medizinische Versorgung unmittelbar zu gefährden und den Frust in den Praxen zu maximieren.
Denn wieder werde für die Praxen primär mit Pflichten und Sanktionen gearbeitet, kritisierte von Stillfried. Er verwies in diesem Zusammenhang auf einen aktuellen Änderungsantrag zum Digitalgesetz, laut dem Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2025 von Sanktionen das elektronische Rezept (E-Rezept) betreffend ausgenommen werden sollen. Die Begründung: Derzeit fehle die flächendeckende Verfügbarkeit von Krankenhausinformationssystemen, Highspeed-Konnektoren und TI-Gateways.
Anders als den Praxen stehe den Kliniken jedoch seit dem 1. Januar 2021 über den Krankenhauszukunftsfonds ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Digitalisierung zur Verfügung, so von Stillfried. Das habe aber offenbar nicht ausgereicht, um die Krankenhäuser am E-Rezept teilhaben zu lassen.
„Hier wird offensichtlich systematisch mit zweierlei Maß gemessen“, kommentierte der Zi-Vorsitzende.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: