KBV-Vertreterversammlung für weniger Sanktionen und mehr Sicherstellung

Berlin – Der Ärger über die fehlende Anerkennung in der Politik sowie die Sorge um den Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen prägten die Debatte bei der heutigen Mitgliederversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Der Fortbestand des ärztlichen Bereitschaftsdienstes steht in vielen KV-Bezirken auf der Kippe, seit das Bundessozialgericht (BSG) Mitte Oktober in einem wegweisenden Urteil entschied, dass dabei ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen kann.
Der Ball liege nun im Feld der Politik, betonte Markus Beier von der KV Bayerns. „Die Politik muss sich einen Ruck geben“, forderte er. Sie müsse den Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht befreien. „Es gibt keinerlei juristische Gründe, warum das nicht möglich sein sollte.“
Die Vertreterversammlung der KBV fordert deshalb in einem einstimmig angenommenen Antrag, dass ärztliche Dienste im Bereitschaftsdienst als wichtige Dienstleistung für die Allgemeinheit von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen werden.
Dabei sei auch eine auskömmliche Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes notwendig. Infrastrukturkosten, die durch einen höheren Zentralisierungsgrad entstehen, müssen durch regionale Vereinbarungen refinanziert werden, heißt es im Antrag.
Keine Sanktionen im Sozialgesetzbuch
Wesentliche gesetzliche Änderungen forderten die Delegierten auch beim Thema Digitalisierung: „Rückwärtsgewandte Instrumente wie Sanktionierungen und Bußgelder gehören nicht in das Sozialgesetzbuch“, heißt es in einem weiteren einstimmig angenommenen Antrag.
Es seien klare gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig, die die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Nutzerorientierung der Anwendungen und ihr Mehrwert für die Praxen als Maßstäbe der Digitalisierung gesetzlich verankern.
„Es muss sichergestellt werden, dass Anwendungen nur dann eingeführt werden, wenn sie gezeigt haben, dass sie im Zusammenwirken mit den Diensten der Telematikinfrastruktur störungsfrei funktionieren und keinen Mehraufwand für die Praxen nach sich ziehen“, heißt es weiter.
In einem weiteren, ebenfalls einstimmig angenommenen Antrag fordert die Vertreterversammlung, auf die Bußgelder zu verzichten, die Ärzten und Psychotherapeuten drohen, wenn sie Daten nicht, unvollständig, nicht rechtzeitig oder nicht im richtigen Format an andere Leistungserbringer, Krankenkassen oder Versicherte übermitteln.
Sebastian Sohrab von der KV Nordrhein wandte sich zudem gegen Vorschläge aus Politik und Selbstverwaltung, dass Patientinnen und Patienten künftig über die ePA Abrechnungen der sie behandelnden Ärzte kontrollieren und wahrgenommene, mögliche Ungereimtheiten melden sollen.
„Das finde ich skandalös“, betonte er. Gleiches gelte für die Pläne von Krankenkassen, ärztliche Abrechnungen mittels Algorithmen automatisiert zu überprüfen.
Strukturreform der Weiterbildung
Den KBV-Vorstand forderten die Delegierten auf, bis zur Vertreterversammlung im Mai 2024 konkrete Vorschläge vorzustellen, wie das Problem der Strukturreform und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung bei Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten gelöst werden kann und eine Strategie zur politischen Umsetzung vorzustellen.
In vielen Fachdisziplinen habe die Ambulantisierung bereits ein Ausmaß erreicht, dass viele Krankheitsbilder oder Prozeduren nicht mehr oder nicht mehr hinreichend in der Klinik vermittelt werden können. Dies sei besonders in der Gynäkologie sowie in der Pädiatrie zu beobachten.
Außerdem würden Weiterzubildende zunehmend über überbordende Belastungen, immer längere und teilweise nicht vergütete Arbeitszeiten und fehlende Struktur der fachlichen Weiterbildung in den Kliniken klagen, heißt es im Antrag.
Man müsse im ambulanten Bereich darüber nachdenken, Ärzte in Weiterbildung stärker in die Versorgung einzubinden – so wie es im stationären Bereich bereits der Standard sei, forderte Frank Bergmann von der KV Nordrhein: „Das ist das Versorgungs- und Geschäftsmodell der Kliniken.“
Dazu müssten Versorgungsstrukturen maßgeblich verändert werden, wozu es sowohl geeigneter Strukturvorgaben als auch einer tragfähigen Finanzierung bedürfe. „Versorgungs- und Vergütungsstruktur hängen bei und ganz eng zusammen“, betonte er.
Schon jetzt führe die demografische Entwicklung der Ärzteschaft in vielen Regionen zu Problemen der Praxisabgabe und damit zu Versorgungsengpässen. Allein aus diesem Grund sei eine Weiterbildungsoffensive dringend geboten.
Für die Psychotherapeuten betonte Anke Pielstricker die Notwendigkeit der Finanzierung der Weiterbildung. „Viele junge Studierende, die vor zwei bis drei Jahren mit dem Bachelor für Psychotherapie begonnen haben, hadern inzwischen mit ihrer Entscheidung für das Fach Psychotherapie“, warnte sie.
In einigen Bundesländern blieben die Master-Studienplätze inzwischen unbesetzt. Es fehle an Weiterbildungsplätzen, andere zögerten den Abschluss des Studiums hinaus, da der Beginn der anschließenden Weiterbildung nur unter sehr unklaren Bedingungen möglich wäre, so Pielstricker, die auch stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) ist.
Ende der Budgetierung
Mit gleich zwei Anträgen schickten die Delegierten die Aufforderung an die Bundesregierung, die Ankündigung in ihrem Koalitionsvertrag umzusetzen und die Budgetierung im haus- und fachärztlichen Bereich zu beenden. Allein in seinem KV-Bezirk würden jährlich 350 Millionen Euro an Honorar nicht ausgezahlt, hatte Bergmann zuvor berichtet.
Der Gesetzgeber müsse eine gesetzliche Grundlage für die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Weiterentwicklung und Anpassung der hausärztlichen Vergütungsstruktur an die Versorgungsrealität schaffen und dabei die Altersentwicklung der Bevölkerung, eine steigende Morbidität, die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten sowie moderne ambulante hausärztliche Versorgungsstrukturen berücksichtigen.
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