Dissenz um Förderentscheidung des Innovationsfonds
Berlin – Die Deutsche Krebsgesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) kritisieren eine Entscheidung des Innovationsausschusses, mit den Mitteln des Innovationsfonds unter anderem den Aufbau eines bundesweiten Registers für ausgewählte onkologische Indikationen zu fördern. Die Organisationen befürchten, dass beim Aufbau dieser Register erneut Geld für ein Instrument ausgegeben wird, das in Form der klinischen Krebsregister bereits in mehreren Bundesländern existiert und bis Ende 2017 in ganz Deutschland etabliert sein soll.
„Außerdem besteht die Gefahr der Doppeldokumentation – zumindest bei bestimmten Krebsarten würden die Daten sowohl durch die klinischen Krebsregister als auch durch das neue Register erfasst“, kritisieren die beiden Organisationen. Dies würde den Ärzten zusätzlichen Dokumentationsaufwand bescheren.
Es handelt sich dabei um das Projekt „Patientenbezogener Nutzen neuer Arzneimittel in der Onkologie“, Antragsteller: Deutsche Stiftung für Versorgungsforschung in der Onkologie. „Die medikamentöse Krebstherapie erlebt zurzeit einen enormen Aufschwung mit 10 bis 15 neuen Onkologika pro Jahr. Die Entwicklung entspricht dem hohen medizinischen Bedarf. Allerdings sind die für Zulassung und Nutzenbewertung vorgelegten Daten oft nicht ausreichend für eine umfassende Bewertung der neuen Arzneimittel“, schreiben die Antragsteller um Bernhard Wörmann.
Er ist auch medizinischer Leiter im Hauptstadtbüro der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO). Das Projekt liefere unmittelbar versorgungsrelevante Daten zum Einsatz neuer Arzneimittel, zu ihrer Wirksamkeit und Sicherheit und weiteren Zielgrößen. Das Vorhaben wird von Selbsthilfegruppen, wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Studiengruppen und universitären Einrichtungen unterstützt.
„Die Kritik der Deutschen Krebsgesellschaft und der ADT geht am Inhalt des vom Innovationsfonds geförderten Projektes vorbei“, nimmt der Vorstand der DGHO gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt Stellung.
Hintergrund des Vorhabens sei die aktuell rasante Arzneimittelentwicklung in der Onkologie. Obwohl diese Präparate von den Zulassungsbehörden als wirksam und sicher eingestuft würden, sei der Zusatznutzen gegenüber dem in Deutschland gültigen Therapiestandard oft unklar. Zur besseren Bewertung neuer Arzneimittel seien viel mehr Informationen erforderlich, als in den bis Ende 2017 für alle Bundesländer geplanten klinischen Krebsregistern erhoben würden, betonte die DGHO.
Schwerpunkte des Projekts seien die Erhebung des Patient-Reported-Outcome direkt beim Patienten, die Erhebung von erlebten Nebenwirkungen direkt beim Patienten, Komorbidität, Komedikation, Adhärenz, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patientenpräferenzen und gesundheitsökonomische Analysen.
Die DGHO erklärte, diese Fragen könnten nicht im Rahmen des allgemeingültigen gesetzlichen Krebsregisters beantwortet werden. „Auch die Beantwortung zusätzlicher Fragen ist eine Aufgabe, die die Kooperation aller onkologisch Tätigen erfordert“, so der Vorstand der Fachgesellschaft weiter.
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