Politik

Dissenz um Förderentscheidung des Innovationsfonds

  • Freitag, 3. Februar 2017

Berlin – Die Deutsche Krebsgesellschaft und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumor­zentren (ADT) kritisieren eine Entscheidung des Innovationsausschusses, mit den Mitteln des Innovationsfonds unter anderem den Aufbau eines bundesweiten Registers für aus­gewählte onkologische Indikationen zu fördern. Die Organisationen befürchten, dass beim Aufbau dieser Register erneut Geld für ein Instrument ausgegeben wird, das in Form der klinischen Krebsregister bereits in mehreren Bundesländern existiert und bis Ende 2017 in ganz Deutschland etabliert sein soll.

„Außerdem besteht die Gefahr der Doppeldokumentation – zumindest bei bestimmten Krebsarten würden die Daten sowohl durch die klinischen Krebsregister als auch durch das neue Register erfasst“, kritisieren die beiden Organisationen. Dies würde den Ärzten zusätzlichen Dokumentationsaufwand bescheren.

Es handelt sich dabei um das Projekt „Patientenbezogener Nutzen neuer Arzneimittel in der Onkologie“, Antragsteller: Deutsche Stiftung für Versorgungsforschung in der Onko­logie. „Die medikamentöse Krebstherapie erlebt zurzeit einen enormen Aufschwung mit 10 bis 15 neuen Onkologika pro Jahr. Die Entwicklung entspricht dem hohen medizini­schen Bedarf. Allerdings sind die für Zulassung und Nutzenbewertung vorgelegten Daten oft nicht ausreichend für eine umfassende Bewertung der neuen Arzneimittel“, schreiben die Antragsteller um Bernhard Wörmann.

Er ist auch medizinischer Leiter im Hauptstadtbüro der Deutschen Gesellschaft für Häma­to­logie und medizinische Onko­logie (DGHO). Das Projekt liefere unmittelbar versor­gungs­­­­re­levante Daten zum Einsatz neuer Arzneimittel, zu ihrer Wirksamkeit und Sicher­heit und weiteren Zielgrößen. Das Vorhaben wird von Selbsthilfegruppen, wissenschaftli­chen medizinischen Fachgesell­schaften, Berufsverbänden, Studiengruppen und univer­sitären Einrichtungen unterstützt.

„Die Kritik der Deutschen Krebsgesellschaft und der ADT geht am Inhalt des vom Inno­vationsfonds geförderten Projektes vorbei“, nimmt der Vorstand der DGHO gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt Stellung.

Hintergrund des Vorhabens sei die aktuell rasante Arzneimittelentwicklung in der Onkolo­gie. Obwohl diese Präparate von den Zulassungs­behörden als wirksam und sicher ein­ge­­stuft würden, sei der Zusatznutzen gegenüber dem in Deutschland gültigen Thera­pie­standard oft unklar. Zur besseren Bewertung neuer Arzneimittel seien viel mehr Informa­tionen erforderlich, als in den bis Ende 2017 für alle Bundesländer geplanten klinischen Krebsregistern erhoben würden, betonte die DGHO.

Schwerpunkte des Projekts seien die Erhebung des Patient-Reported-Outcome direkt beim Patienten, die Erhebung von erlebten Nebenwirkungen direkt beim Patienten, Ko­morbidität, Komedikation, Adhärenz, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patientenpräferenzen und gesundheitsökonomische Analysen.

Die DGHO erklärte, diese Fragen könnten nicht im Rahmen des allgemeingültigen ge­setz­­lichen Krebsregisters beantwortet werden. „Auch die Beantwortung zusätzlicher Fragen ist eine Aufgabe, die die Kooperation aller onkologisch Tätigen erfordert“, so der Vor­stand der Fachgesellschaft weiter.

hil

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