Politik

Elektronische Patientenakte soll Dreh- und Angelpunkt des Primärversorgungssystems werden

  • Mittwoch, 11. Februar 2026
Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht während der Vorstellung der Digitalisierungsstrategie Gesundheit und Pflege im Bundesministerium für Gesundheit. /picture alliance, Sebastian Gollnow
Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht während der Vorstellung der Digitalisierungsstrategie Gesundheit und Pflege im Bundesministerium für Gesundheit. /picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das zentrale Element im geplanten Primärversorgungssystem werden: Sowohl Ersteinschätzung als auch Terminvermittlung und Facharztüberweisung sollen über sie digital abgewickelt werden. Das erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heute in Berlin bei der Vorstellung ihrer Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege.

Die ePA solle über ihre Funktion als digitaler Datensatz hinaus zu einem „digitalen Begleiter in der Versorgung“ weiterentwickelt werden. Ziel sei, dass die Zahl der aktiv Nutzenden von heute rund vier Millionen Versicherten bis zum Jahr 2030 auf rund 20 Millionen steigt. Um das zu ermöglichen, soll der Zugang durch niedrigere Authentifizierungshürden erleichtert werden. Welche Zugangsverfahren genau geplant sind, erklärte Warken nicht.

Die ePA solle mit Ersteinschätzung, Terminvermittlung und elektronischer Überweisung neben der Hausarztpraxis und der Terminstelle 116117 zu einer von drei Säulen des geplanten Primärversorgungsmodells werden.

Die zentrale Termindatenbank, die hinter allem steht, werde mit der dahingehenden Gesetzgebung voraussichtlich im Sommer festgeschrieben werden. Sie solle von der Gematik und den Akteuren der Selbstverwaltung errichtet und betrieben werden. Weitere, beispielsweise private, Anbieter seien bei Ersteinschätzung und Terminvergabe zwar prinzipiell denkbar, aber nach aktuellem Stand unwahrscheinlich.

„Wir setzen momentan auf keine weiteren Möglichkeiten. Wir können nicht ausschließen, dass wir mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiter darüber sprechen, aber es ist relevant, da jemanden im Boot zu haben, der auf ePA-Daten zugreifen kann“, betonte Warken.

Die Innungskrankenkassen forderten dabei umgehend eine Erweiterung ihrer Zugriffsrechte auf die Daten der ePA. Erst dadurch würden die Kassen die Möglichkeit erhalten, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, Präventions- und Gesundheitsförderangebote gezielt zu steuern und die Versicherten aktiv in die Gestaltung ihrer Gesundheitswege zu unterstützen, erklärte der ikk-Verband.

Sowohl in der ePA selbst als auch beim Hausarzt und der 116117 müsse ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren durchgeführt werden – und in der ePA hinterlegt sein, dass eine Ersteinschätzung stattgefunden hat, inklusive des konkreten Ergebnisses, betonte die Ministerin.

„Die ePA ist dann der zentrale Dreh- und Angelpunkt, über den alles läuft und wo man dann Einblick nehmen kann, wo jemand gelandet ist, ob es das Ersteinschätzungsverfahren schon gab und ob eine elektronische Überweisung vorliegt. Das soll einheitlich laufen“, sagte Warken.

Wie genau die neuen ePA-Funktionen implementiert, ausgestaltet und betrieben werden, soll nun mit allen Beteiligten geklärt werden. Mehr sagte Warken dazu nicht. Erste Umsetzungsschritte sollen aber noch im ersten Quartal in einem eigenen Gesetzentwurf aufgegriffen werden. „Wir werden Tempo machen“, beteuerte sie. Welche Kosten durch die neuen Systeme entstehen werden, sei noch nicht konkret absehbar.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich angesichts der BMG-Pläne wenig optimistisch. Für die Weiterentwicklung der ePA müssten vor allem auch Qualität und Funktionalität in den Blick genommen werden. „Solange die ePA nicht praxistauglich, stabil und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar ist, entsteht ein struktureller Mehraufwand im Praxisalltag“, erklärt Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.

Die KBV halte vielmehr ein elektronisches Versorgungfach für erforderlich, damit zukünftig beispielsweise im Rahmen einer Ersteinschätzung erhobene Daten oder eine elektronische Überweisung verfügbar sind, auch wenn ein Patient keine ePA hat.

Ein weiterer Schwerpunkt der Digitalisierungsstrategie solle zudem auch auf der Nutzung des Potenzials von Künstlicher Intelligenz (KI) liegen, erklärte Warken. KI soll gezielt die Behandlungsqualität erhöhen, bei der medizinischen und pflegerischen Dokumentation entlasten, die Kommunikation erleichtern oder den Zugang zu validierten Gesundheitsinformationen verbessern.

Insbesondere die KI-gestützte Dokumentation solle künftig zum Standard in der Gesundheits- und Pflegeversorgung werden. Ziel der Digitalisierungsstrategie sei, dass KI-gestützte Dokumentation bis 2028 in über 70 Prozent der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aktiv genutzt wird. Sichere Testumgebungen sollen künftig die Erprobung von KI-Anwendungen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit ermöglichen.

Neben der Schaffung digitaler Versorgungsprozesse sei die Generierung und Nutzung qualitativ hochwertiger Daten für eine bessere Versorgung und Forschung das zweite große Handlungsfeld der weiterentwickelten Digitalstrategie.

Der Zugang zu Gesundheits- und Pflegedaten soll für eine grenzüberschreitende Versorgung und Forschung erleichtert sowie das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) an den neuen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) angebunden werden. Der Zugang zu Gesundheits- und Pflegedaten für grenzüberschreitende Versorgung und Forschung solle ebenfalls erleichtert werden.

Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von Daten aus dem FDZ durchgeführt oder zumindest initiiert werden. Zudem solle das FDZ KI-fähig ausgebaut werden, um Daten besser zu nutzen und KI-Anwendungen testen, trainieren und validieren zu können.

Das dritte große Handlungsfeld der Digitalstrategie soll die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) sein. Um die Anfälligkeit für Störungen und Ausfälle zu verringern, soll ihre Komplexität reduziert werden und ein mobiler Zugriff für Leistungserbringende sowie ein digitaler Check-In für Patientinnen und Patienten die Nutzerfreundlichkeit erhöhen.

„Wir begrüßen es sehr, dass ausdrücklich das Ziel einer verlässlichen, stabilen und modernen Telematikinfrastruktur als Handlungsfeld in die Digitalisierungsstrategie des BMG aufgenommen worden ist“, erklärte dazu KBV-Vorständin Steiner.

Auch die Rolle der Gematik als zentral Verantwortlicher für digitale Anwendungen soll durch mehr Zugriffsrechte gestärkt werden. So sollen vereinbarte Standards und Regelungen künftig noch konsequenter umgesetzt werden.

Auch das begrüßt die KBV, während die Innungskrankenkassen die Stärkung der Gematik kritisch sehen. Es müsse konsequent sichergestellt werden, dass die gematik nicht selbst Marktteilnehmer wird und sich damit auf eine Ebene mit privatwirtschaftlichen Anbietern begibt. Zudem dürfe sie nicht allein über Beitragsgelder finanziert werden.

„Beitragsmittel der Sozialversicherung sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Aufgaben verwendet werden, die unmittelbar der Krankenversicherung dienen. Eine Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Infrastrukturprojekte über Krankenkassenbeiträge ist nicht haltbar“, schreibt der ikk e.V.

Ähnlich äußerte sich der AOK-Bundesverband und forderte mehr Mitspracherecht bei Gematik-Entscheidungen. „Wer bezahlt, muss auch mitbestimmen dürfen“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jens Martin Hoyer. Das spiegele sich in den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen und Entscheidungsprozessen der Gematik-Gesellschafterversammlung nicht wider.

Kritik kam auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wir fordern, die Krankenhäuser verbindlich und kontinuierlich in die Umsetzung der Digitalstrategie einzubinden“, mahnte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer. „Die krankenhausspezifischen Lücken der Vergangenheit – insbesondere bei der ePA – sind hier eine Warnung.“

Die Strategie enthalte zudem trotz angekündigter Einspareffekte und absehbarer Investitionsbedarfe keinerlei Aussagen zur Finanzierung, was die Planungssicherheit der Einrichtungen erheblich beeinträchtige.

lau

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