Krankenkassen legen Konzept für europäische Patientenkurzakte vor

Berlin – Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellvertretend für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Konzept für eine europäische Patientenkurzakte vorgelegt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Errichtung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) gemacht worden.
Die europäische Patientenkurzakte soll künftig ein zentrales Element im EHDS sein. In ihr sollen wesentliche medizinische Informationen und elektronische Rezepte (E-Rezepte) gespeichert werden, die dann EU-weit von Leistungserbringern abgerufen werden können.
Bisher bietet die technische Infrastruktur in Europa zwar die grundsätzliche Möglichkeit, medizinische Informationen zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Allerdings sind die digitalen Systeme und Spezifikationen der einzelnen Länder derzeit nur bedingt bis gar nicht interoperabel.
Ärzte im EU-Ausland können deshalb bisher nicht auf relevante Gesundheitsdaten deutscher Patienten zugreifen – und umgekehrt. Zwar gibt es Vorreiter wie Estland und Finnland, die einen gegenseitigen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zulassen, doch sind das bisher nur punktuelle bilaterale Projekte. Die meisten europäischen Staaten verfügen bisher nur über nationale Lösungen für elektronische Patientenakten (ePA).
Die europäische Patientenkurzakte soll dies ändern und in Zukunft eine reibungslosere Behandlung und Arzneimittelabgabe in anderen EU-Ländern – sowie von EU-Ausländern in Deutschland – ermöglichen.
„Ein typisches Szenario: Sie kommen im Urlaubsort an und stellen fest, dass Sie Ihre Medikamente vergessen haben oder unerwartet krank geworden sind. In beiden Fällen hilft heute der kurze Weg übers Telefon oder Videogespräch zum Arzt des Vertrauens in der Heimat. Bleibt die Frage, wie man anschließend an Medikamente im Urlaubsland kommt“, erklärte Kornell Adolph, Geschäftsführer von AOK connect.
Die europäische Patientenkurzakte werde dem Apotheker künftig die notwendigen medizinischen Informationen und verordneten Medikamente anzeigen. „Genau dafür haben wir jetzt die Grundlagen gelegt“, betonte er.
Enge Kooperation mit der Gematik
In enger Zusammenarbeit mit der Gematik habe die AOK-Gemeinschaft die Pilotierung des Projekts übernommen und in diesem Rahmen für die elektronische Patientenakte der AOK („AOK Mein Leben“) als erstes deutsches Aktensystem die Zulassung auf europäischer Ebene erhalten. Die Dienstleister Ernst & Young und IBM Deutschland sollen die AOK-Patientenakte nun weiterentwickeln.
Von August bis Dezember haben die AOK und ihre Partner das Projekt nach eigenen Angaben technisch und fachlich durchdacht. So seien die Bedürfnisse der künftigen Nutzer in Befragungen von Versicherten und Workshops mit Leistungserbringern ermittelt und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Akte daraus abgeleitet worden.
„Ziel dieses aufwendigen Prozesses ist eine möglichst breite Akzeptanz und Nutzung im grenzüberschreitenden Versorgungsalltag“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. „Nur wenn klar ist, was spätere Nutzergruppen benötigen und wie ihr Alltag aussieht, können Anwendungen entstehen, die in der Praxis angenommen werden.“
Demnach soll die europäische Patientenkurzakte insbesondere bei akuten Erkrankungen, Notfällen, Unfällen sowie bei der Behandlung chronischer Erkrankungen im Ausland einen Mehrwert bieten, sowohl für Versicherte auf Reisen als auch für behandelnde Ärzte in Deutschland oder dem EU-Ausland.
Essenzielle Punkte seien dabei ein schneller Zugriff der Leistungserbringer auf zentrale medizinische Informationen sowie die Überwindung sprachlicher Barrieren durch automatische Übersetzungen. Dabei seien vor allem eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Inhalte und ein unkomplizierter Zugriff über einen sogenannten „EU-Zugriffscode“ entscheidend.
Diesen Zugriffscode sollen Versicherte künftig über ihre nationale elektronische Patientenakte erzeugen können. So sollen sie im Behandlungsfall gezielt relevante Informationen freigeben.
Integration in die ePA
Technisch soll die Patientenkurzakte in die bereits vorhandene ePA integriert werden und die wichtigsten Gesundheitsdaten wie Alter, Diagnosen, Medikation, Allergien und sonstige Einschränkungen enthalten. Künftig könnten auch Informationen aus Implantat- und Organspendeausweis, Allergiepass oder Patienten- und Therapieverfügung ergänzt werden.
Zudem müsse perspektivisch auch Ärzten im Ausland ermöglicht werden, in der Patientenkurzakte Informationen für eine Weiterbehandlung im Heimatland einzutragen. Die Informationen sollen klar und leicht verständlich dargestellt werden, wobei Ärzte aber möglicherweise auch die Option haben sollen, bei Bedarf Details abzurufen.
Dabei sind noch viele technische und organisatorische Hindernisse zu überwinden, die von Datenformaten über die Übersetzungsfunktion bis hin zur Codierung von Diagnosen reichen. Denn letztere ist aus Sicht der AOK trotz des internationalen Codierungsverzeichnisses nicht genau genug standardisiert. Hier brauche es eine Einigung auf eine zentrale, EU-weit gültige Diagnoseliste.
Auf technischer Ebene habe ein besonderer Fokus auf der technischen Kompatibilität zwischen dem deutschen ePA-Aktensystem und dem National Contact Point for eHealth (NCPeH) gelegen.
Der NCPeH ist die Schnittstelle von der Telematikinfrastruktur (TI) zum EHDS für die sogenannte Primärdatennutzung, also jene Daten, die in der Versorgung verwendet werden. Der Knotenpunkt für die Sekundärdatennutzung – also für Forschung und Wissenschaft – soll in Zukunft das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.
Die EU-Digitalisierungsstrategie sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Zugang zu elektronischen Patientenakten haben und alle wichtigen Gesundheitsdaten digital grenzüberschreitend verfügbar sind. Digitale Gesundheitsdienste sollen dann im gesamten europäischen Raum der Standard sein.
Die im März vergangenen Jahres in Kraft getretene EHDS-Verordnung schafft dafür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen. Die Initiative MyHealth@EU wiederum soll die technische Infrastruktur bereitstellen, über die europaweit Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können. Sie ist im Wesentlichen eine Plattform, die die jeweiligen NCPeH verbindet.
Bis das läuft, hat aber auch Brüssel noch einige Arbeit vor sich: Bis 2027 muss die EU-Kommission noch mehrere Durchführungsrechtsakte mit detaillierten Vorschriften für die Umsetzung der Verordnung erlassen.
Um das Ziel der Digitalstrategie zu halten, ist, Stand jetzt, vorgesehen, ab 2029 mit dem EU-weiten Austausch erster Gesundheitsdaten durch die Patientenkurzakte und E-Rezepte zu beginnen. Bis 2031 sollen dann weitere Datenkategorien wie medizinische Bilder und Laborergebnisse hinzugefügt werden.
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