Endoprothetikexperte für Leistungskonzentration und Mindestmengen

Leipzig – Eine Konzentration auf spezialisierte Kliniken mit adäquaten Mindestmengen sei „unverzichtbar“, um eine korrekte Indikation und eine korrekte Durchführung endoprothetischer Operationen zu garantieren. Dies betonte heute Karl-Dieter Heller, Ärztlicher Direktor des Herzogin Elisabeth Hospitals Braunschweig, im Rahmen einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (AE).
Es sei erwiesen, betonte Heller, dass die Bildung von Zentren und Mindestmengen die Qualität verbessern. Es gebe zahlreiche Studien und Register, auch das deutsche Endoprothesenregister (EPRD), die klar einen Zusammenhang zwischen Mindestmenge und Qualität belegen. Heller verwies beispielhaft auf Schlittenprothesen, die im Jahresbericht des Endoprothesenregisters Deutschland eine „klare Überlegenheit“ der Kliniken mit mehr als 100 Versorgungen insbesondere zu den Kliniken mit weniger als 30 Versorgungen belegten.
In diesem Zusammenhang wies Heller darauf hin, dass die von der Regierungskommission vorgeschlagene Klinikstrukturreform auch die Endoprothetik und die Wechselendoprothetik berücksichtige und hierfür eigene Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben konzipiert werden sollen. Auch die Leistungskonzentration auf Kliniken mit hohen Fallzahlen sei bei derzeit über 1.100 Anbietern im Bereich der Endoprothetik sehr sinnvoll.
Die derzeitigen Versuche der Politik, Heller verwies auf Nordrhein-Westfalen, führten aber nicht so weit. In den derzeit geforderten Leistungsgruppen für Endoprothetik des Hüft- und Kniegelenkes sowie für die Revisionsendoprothetik des Hüft- und Kniegelenkes sei als Mindestvoraussetzungen nur eine Facharztmenge definiert – es fänden sich weder Prozess- noch Strukturqualitäten noch Mindestmengen. „Das heißt, von einem großen Wurf ist hier derzeit nicht auszugehen.“
Bei der künftigen Definition von Mindestmengen müsse die Fachkompetenz der Fachgesellschaft zwingend einbezogen werden, betonte Heller. Zu berücksichtigen sei hierbei unbedingt, dass die Umsetzung von Mindestmengen zu einer Umverteilung von Patientinnen und Patienten führt. Diese Umverteilung könne nur erfolgen, wenn auch die Betten- und OP-Kapazitäten der bedachten Kliniken erhöht werden.
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