Experten: Daten des Endoprothesenregisters erhalten

Berlin – Die gesammelten Erfahrungen und Daten des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) sollten im Zusammhang mit dem geplanten Aufbau eines staatlichen Implantateregisters bewahrt bleiben. Dafür sprachen sich heute die Trägerorganisationen des EPRD aus.
Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des EPRD betonte Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), das Register laufe „rund“ und biete die „ehrlichsten Rückmeldungen, die es weltweit gibt“ – so trage man aktiv dazu bei, die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Umso unverständlicher sei es, dass auf die Erfahrungen sowie Daten bei einem neu zu gründenden Implantateregister Deutschland nicht zurückgegriffen werden soll. Die Politik unterschätze den Aufwand und die dafür notwendige Expertise, ein Register für Knie- und Hüftendoprothesen sinnvoll zum Laufen zu bringen, so Kladny.
Das Implantateregistergesetz (IRegG), das als Grundlage für die Errichtung des staatlichen Implantateregisters dient, ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ergänzend dazu ist am 1. Oktober 2021 die Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) in Kraft getreten, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb schafft und Details zum Betrieb des Registers regelt.
Starten soll das Implantateregister mit der Erfassung von Brustimplantaten und erst daran anschließend von Endoprothesen für Hüfte und Knie. Der Regelbetrieb für diese Prothesen soll laut den Planungen zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden.
EPRD-Geschäftsführer Andreas Hey bezeichnete es als „verwunderlich“, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen solchen behördlichen Ansatz wählte und nicht die geleisteten Vorarbeiten des EPRD nutzt.
Das Endoprothesenregister habe Pionierarbeit geleistet, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Auch dank der kassenseitigen Unterstützung habe man für alle Akteure, Behandler, Patienten, Kassen und Industrie, wertvolle Daten generiert und so die endoprothetische Versorgung verbessert.
Noch habe sie Hoffnung, so Elsner, dass man die Politik dahingehend bewegen könne, die Vorteile des EPRD in das geplante staatliche Register zu „retten“.
Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung stationäre Versorgung und Rehabilitation im AOK-Bundesverband, argumentierte ähnlich. Zwar sei es richtig, Register gesetzlich zu verankern und so zu verstetigen, dabei sollte man aber erfolgreiche Ansätze nutzen. Unter anderem wäre aber in den bisherigen politischen Planungen kein belastbares Verfahren vorhanden, um eine Datenverknüpfung mit den Inhalten des EPRD sicherzustellen.
Auch die mehrfachen Verschiebungen im Zeitplan seien „nicht sinnvoll“, insbesondere da man mit dem EPRD über eine leistungsfähige Struktur verfüge – diese könne man seitens des BMG per Beleihung sofort nutzen.
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