Ärzteschaft

Entlassmanagement: Klinikärzte erhalten lebenslange Arztnummer

  • Montag, 17. Oktober 2016
Uploaded: 17.10.2016 15:47:12 by maybaum
/dpa

Berlin – Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Kranken­haus zu verringern, hat der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Vor­gaben verschärft. Kliniken müssen seitdem in einem Entlassplan die medizinisch un­mittel­bar erforderlichen Anschlussleistungen festlegen. Die Details sollte die Selbst­ver­waltung beschließen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten sich aber nicht einigen. Nun regelt ein Schiedsspruch strittige Punkte.

Vorgesehen ist, dass das Entlassmanagement für alle stationär behandelten Patienten gilt. Die Kliniken sind verpflichtet, auf allen Verordnungen die lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben. Da die meisten Kliniker nicht über eine LANR verfügen, müssen sie sich registrieren. Das wird voraussichtlich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Die DKG spricht von 50.000 betroffenen Klinikärzten. Zudem sind Softwaresysteme in den Krankenhäusern analog zur vertrags­ärztlichen Software zu zertifizieren, die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung gelten auch für Kliniker.

Aus der KBV heißt es zum Schiedsspruch, das Entlassmanagement greife in die ambu­lante Versorgung ein, daher müsse es ähnliche Regeln für die Klinikärzte wie für Ver­trags­ärzte geben. Der GKV-Spitzenverband spricht von künftigen einheitlichen Standards und einem Gewinn für die Patienten. „Die Entscheidung des Bundes­schieds­amtes wird helfen, den Rechtsanspruch der Patienten endlich in allen Krankenhäusern durchzu­setzen“, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstands­vor­sitzen­der des GKV-Spitzenverbandes. Künftig werde die Entlassung aus dem Kranken­haus zielgerichteter geplant, damit der Übergang von der Klinik zum weiter­behandelnden Arzt oder zur nächsten Versorgungseinrichtung reibungsloser klappe.

Die DKG kritisiert hingegen den Schiedsspruch. Sie spricht von einem „bürokratischen Monster“ und zusätzlichem Zeitaufwand. „Zu diesem formalen Entlassmanagement ge­hören Aufklärungsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglich­keit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Zeitlich bedeutet das, dass mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit gebraucht werden, das sind circa 100.000 Arbeitstage“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Die Vereinbarung soll ab dem 1. Juli 2017 gelten. Entlassbrief und Medikationsplan sind dann Teil des Entlassmanagements. Kliniker können auch Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tagen verord­nen. Für diese Zeit kann darüber hinaus eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung