Ärzteschaft

ePA-Daten: Psychotherapeuten warnen vor Zugriff von Ermittlungsbehörden

  • Montag, 19. Januar 2026
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) stemmt sich dagegen, dass Ermittlungsbehörden auf Informationen der elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können.

„Wir fordern für die ePA eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt“, sagte der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell müsse auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europäischen Ermittlungsbehörden, so Adler.

Der Verband nimmt dafür die europäische E-Evidence-Verordnung in den Blick. Danach können Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist.

„Damit werden elektronische Patientenakten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung oder Zoll zugänglich“, hieß es aus dem DPNW. Das Netzwerk befürchtet, dass die Schweigepflicht damit „faktisch entwertet“ wird.

Auch die Bundesärztekammer hat die Verordnung scharf kritisiert. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt bewertete die auch „Europäische Herausgabeanordnung“ genannte Initia­tive im vergangenen Dezember als „überflüssig und schädlich“. Der Entwurf müsse dringend nachgebessert werden, unter anderem, damit das Arztgeheimnis unangetastet bleibe.

Zwar sei der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden an einen richterlichen Beschluss gebunden – dennoch könne die E-Evidence-Verordnung das Arztge­heim­­nis verwässern und das Vertrauen in digitale Lösungen im Gesundheitswesen untergraben, so Rein­hardt.

Das DPNW gibt eine Beispiel: „Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafbaren Abtreibung ermittelt“, so Adler. Es stelle sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei einen Arzt und eine Psychotherapeutin aufsuchte.

Der polnische Staatsanwalt könne daraufhin die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der ePA beantragen. „Nach der E-Evidence-Verordnung müssten diese Daten übermittelt werden“, kritisiert der DPNW-Vorsitzende.

hil

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