Politik

Ersatzkassen fordern schnelles Sparpaket von etwa 26 Milliarden Euro

  • Mittwoch, 28. Januar 2026
/anods.media, stock.adobe.com
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Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert ein großes und zügiges Paket zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei geht der Verband von mehr als 26 Milliarden Euro Einsparvolumen aus, folge die Politik den Vorschlägen sowie einer „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“. Vorschläge dazu hatten in den vergangenen Monaten auch einige andere Kassenverbände vorgelegt, ebenso der GKV-Spitzenverband.

Aus Sicht der Verbandsvorsitzenden Ulrike Elsner hätten die Beitragserhöhungen Anfang des Jahres „alle wachgerüttelt“. Denn der „durchschnittliche erhobene Zusatzbeitrag liegt mittlerweile bei 3,13 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie vor drei Jahren“, so Elsner heute bei der Jahresauftaktpressekonferenz in Berlin.

Für das Jahr 2027 wird eine Finanzierungslücke von etwa zehn Milliarden Euro erwartet. Elsner zeigte sich auf Nachfrage „verhalten optimistisch“, dass es in den kommenden Monaten gelingt, ein Sparpaket im Gesundheitswesen zu schnüren.

Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr eskalierte der politische Streit um das „kleine Sparpaket“ von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits an Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro.

Der Verband der Ersatzkassen, die die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit, die Barmer, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) vertritt, rechnet nun in einem Zehn-Punkte-Papier Maßnahmen in Höhe von mehr als 26 Milliarden Euro vor, die eingespart werden könnten.

Dazu zählt die Deckelung des Pflegebudgets in Krankenhäusern, die mit einem Einsparpotenzial von 3,2 Milliarden Euro beziffert wird. So seien die Kosten für das Pflegepersonal von 2020 bis 2024 von 15 Milliarden Euro auf 22,6 Milliarden Euro „überproportional“ gestiegen. Es müsse ebenso „eine klare Definition geben, was ,Pflege am Bett' bedeutet, um Missbrauch zu vermeiden“, heißt es weiter. Zum Missbrauch des Pflegebudgets hatte es bereits Anfang des Jahres eine hitzige Debatte gegeben.

Zweiter Einsparpunkt ist die Streichung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel, ein Wert, mit dem die Steigerungsraten für Krankenhausausgaben berechnet werden. Über das Aussetzen dieser Klausel im Jahr 2026 wurde zwischen Bund und Ländern im vergangenen Jahr im Rahmen des „kleinen Sparpakets“ heftig gerungen, am Ende musste der Vermittlungsausschuss tätig werden. Hier könnten 1,3 Milliarden Euro gespart werden, so der Verband.

Deutliche Einsparungen im Bereich der Arzneimittel

Deutlich mehr könnte dem vdek zufolge im Bereich der Arzneimittel gespart werden. Der Verband schlägt die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent vor. Das gleiche gelte auch für einige Hilfsmittel. Hier wird mit einem Einsparpotential von sieben Milliarden Euro gerechnet.

Auch die Erhöhung der Herstellerabschläge könnte 1,8 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Dritter Vorschlag im Bereich der Arzneimittel ist die Abschaffung der Sonderregelungen für Orphan Drugs, also Arzneimitteln für seltene Erkrankungen. Hier wird automatisch ein Zusatznutzen anerkannt, bis eine Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro erreicht wird. Dies bewertet der Kassenverband „als nicht gerechtfertigt“.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Entbudgetierung von hausärztlichen und pädiatrischen Leistungen: Hier fordert der Kassenverband das Ende der Regelungen, da diese „nicht zu einer besseren Versorgung oder mehr Terminen geführt“ hätten. Für das Jahr 2026 wird dafür ein Einsparpotenzial in Höhe von 670 Millionen Euro angeführt.

Auch die Abschaffung der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus steht im Forderungspapier. Mit der Regelung aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollten die Kosten von Tarifsteigerungen im Krankenhaus vollständig von den Krankenkassen finanziert werden. Zuletzt seien dies 640 Millionen Euro gewesen, für 2026 rechnet der Verband mit 500 Millionen, die durch eine Abschaffung gespart werden könnten.

Ein ebenfalls kleiner Posten der Einsparungen ist die Wiedereinführung der Ausschreibungsmöglichkeiten für Hilfsmittel, da in diesem Markt „der Wettbewerb um den besten Mix aus Preis und Leistung fast vollständig zum Erliegen gekommen“ ist, schreibt der Verband. Neben Verträgen sollte es auch wieder Ausschreibungen geben, so der Verband. Ein Einsparpotential von 350 Millionen Euro wird gesehen.

Klage gegen Kosten für Bürgergeldempfänger

Deutlich größere Potenziale hätte die kostendeckende Finanzierung der Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, wie der vdek ausführt. Nach Angaben der Krankenkassen gibt es aktuell pro Monat eine Erstattung von 133,17 Euro – im Schnitt entstehen pro Person und Monat allerdings 311,45 Euro.

Da in zwei Koalitionsverträgen das Thema angekündigt war, sich dennoch seit Jahren keine Bundesregierung für mehr Steuergeld an den Gesundheitsfonds ausgesprochen hat, klagt der GKV-Spitzenverband nun gegen entsprechende Bescheide des Bundesamt für soziale Sicherung (BAS).

Würde der Staat die volle Summe für Bürgergeldempfänger tragen, stünden rund zehn Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dazu erklärte Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek: „Bei der Klage machen inzwischen 78 Krankenkassen mit, die über 90 Prozent der Mitglieder vertreten.“ Wenn aus der Politik die Frage komme, ob man sich den Sozialstaat noch leisten könne, frage er sich viel mehr: „Kann man sich diese Politik noch leisten?“

In diesem Zusammenhang ist auch die zehnte Forderung zu bewerten: Der Bund zahlt für die versicherungsfremden Leistungen einen Zuschuss an den Gesundheitsfonds. Dieser ist aber seit 2017 nicht angehoben worden. Nach Berechnungen der Krankenkassen haben sich die Leistungsausgaben in der Zeit um 44 Prozent erhöht. Würde der Zuschuss entsprechend angepasst, könnte es bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung stehen.

Einsparvorschläge haben in den vergangenen Wochen mehrere Verbände vorgelegt, die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte GKV-Finanzkommission soll ihren Bericht am 31. März vorstellen. Darin werden Finanzvorschläge erwartet, die deutlich über die zunächst nötige Einsparsumme hinausgehen.

Nach der Vorlage des Berichts will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zügig ein Gesetzgebungsprozess starten – bis zur Sitzung des sogenannten Schätzerkreises beim BAS in Bonn am 15. Oktober muss ein Gesetz „Kabinettsreife“ erlangt haben, um in die Berechnungen von Expertinnen und Experten des BAS, des BMG sowie des GKV-Spitzenverbandes einfließen zu können.

bee

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