Erstattungsbetrag für Gliptine aus dem Bestandsmarkt verhandelt
Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat mit den Pharmafirmen MSD Sharp & Dohme sowie mit der Berlin-Chemie AG Erstattungsbeträge für die Arzneimittel Januvia® und Xelevia® sowie für Janumet® und Velmetia® verhandelt. Die Medikamente enthalten den Wirkstoff Sitagliptin, der zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes zugelassen ist.
Die Gliptine waren vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2012 als erste Wirkstoffgruppe aus dem Bestandsmarkt einer Nutzenbewertung unterzogen worden, da sie im Wettbewerb zu dem im März 2012 neu zugelassenen Wirkstoff Linagliptin standen. Die Möglichkeit, für Wirkstoffe eine Nutzenbewertung zu veranlassen, die mit neu zugelassenen Wirkstoffen im Wettbewerb stehen, war dem G-BA mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zugestanden worden.
Im Oktober vergangenen Jahres dann hatte der G-BA Sitagliptin und Saxagliptin anhand von Studiendaten einen geringen Zusatznutzen zuerkannt. Die Studien hatten auf eine verringerte Häufigkeit von Unterzuckerungen im Vergleich mit den etablierten Standardtherapien aus Metformin und Sulfonylharnstoffen schließen lassen.
Mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz hat die Große Koalition vor kurzem den Bestandsmarktaufruf wieder beendet. Künftig kann damit keine Nutzenbewertung mehr für Arzneimittel veranlasst werden, die vor dem 1. Januar 2011 auf den Markt gekommen sind. Ausgenommen hat die Regierung jedoch Arzneimittel, für die der G-BA bereits Beschlüsse gefasst hatte, wie im Fall der Gliptine.
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