Erste Länderstimmen sehen Nachbesserungsbedarf an der Notfallreform

Berlin – Der Bundestag hat gestern die Notfallreform verabschiedet, an der seit Jahren nicht nur die schwarz-rote Koalition, sondern auch im Vorfeld schon die Ampelkoalition aus Grünen, SPD und FDP gearbeitet hatte. Im November soll die Novelle durch den Bundesrat. Die Signale sind in großen Teilen positiv, es gibt aber auch Kritik. Die Länder können die Pläne aber ohnehin maximal in den Vermittlungsausschuss schicken.
Rettungsdienste und Notaufnahmen sind seit Jahren überlastet. Der Ärztemangel und eine immer älter werdende Gesellschaft verschärfen die Lage. Die Reform sieht insbesondere vor, die bislang nebeneinanderstehenden Bereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst stärker zu harmonisieren und Hilfesuchende verbindlicher in die jeweils passende Versorgungsebene zu steuern.
Mecklenburg-Vorpommern sendete gestern als erste Reaktion weitgehende Zustimmung. „Die Reform ist überfällig“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Wer medizinische Hilfe brauche, müsse schnell dort ankommen, wo ihm am besten geholfen werden könne. Dafür müssten Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser enger zusammenarbeiten.
„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst gemacht“, sagte sie. Dass diese Zusammenarbeit nun bundesweit verbindlich gestärkt werden solle, sei ein wichtiger Schritt.
Auch die geplante Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist aus Sicht der Ministerin ein wichtiger Durchbruch. Künftig sollen nicht mehr nur Transporte, sondern auch medizinische Leistungen und eine abschließende Versorgung vor Ort rechtssicher erbracht und vergütet werden können.
„Der Rettungsdienst ist weit mehr als ein Transport ins Krankenhaus. Wenn qualifizierte Einsatzkräfte Menschen vor Ort medizinisch versorgen können, muss das auch finanziell abgebildet werden. Das schafft mehr Handlungssicherheit und kann unnötige Transporte vermeiden“, betonte Drese.
Bei der Umsetzung bleiben aus ihrer Sicht allerdings noch Fragen zu klären. Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft die notwendigen Vorhalte- und Investitionskosten abdecke und die flächendeckende Versorgung nicht gefährdet werde, sagte sie. Auch müssten die Länder bei der Festlegung der Standorte Integrierter Notfallzentren angemessen eingebunden werden.
Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) sieht bei der Reform Schwächen. Es würden hohe Hürden durch das Recht der Kassen aufgebaut, zu entscheiden, ob alle Wirtschaftlichkeitsreserven genutzt wurden, sagte Wilke. „Hier wird der Spielraum von Kommunen und Ländern zu stark eingeschränkt, Rahmenbedingungen und Bedarfsplanungen festzulegen.“
„Ein großer Kritikpunkt“ ist für Wilke die fehlende Ausfinanzierung der Personalkosten durch die Orientierung an der Grundlohnrate. Dies müsse deutlich einfacher an den realen Personalkosten ansetzen. „Sonst entstehen bei den Trägern der Rettungsdienste nicht gerechtfertigte Finanzierungslücken“, warnte Wilke.
Mit Blick auf die Notfallzentren betonte er die „bedarfsgerechte Umsetzung und die Mitbestimmung der Länder als Krankenhausplanungsbehörde über die Standorte“. Dies sei bisher nicht gewährleistet und müsse dringend nachgebessert werden. Dazu würden Änderungsanträge der Länder im Bundesratsverfahren eingebracht.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sieht offene Fragen bei der Umsetzung. „Die Reform der Notfallversorgung ist ein überfälliger und richtiger Schritt, um die bestehenden Überlastungen im System zu beheben und die Versorgung zukunftsfest aufzustellen“, sagte er.
Unklar bleibe leider weiterhin, wie die Rettungsdienste konkret ausfinanziert werden sollen. Außerdem sollten die Länder viel stärker in die Zuteilung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden – die INZ seien „Teil des Krankenhausplans und damit Ländersache“.
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